Die Schweiz hat neue Vorschriften für den Marktzugang und die Sicherheitskontrolle von Aufzügen erlassen
Am 10. Oktober 2024 veröffentlichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) der Schweiz zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung für Normung offiziell die verbindlichen Spezifikationen für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit denen die Produktzertifizierung, die Sicherheitskontrolle und das Wartungsmanagement von Aufzügen auf dem Schweizer Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst wird klargestellt, dass alle kompletten Aufzugsmaschinen und zentralen Sicherheitskomponenten, die auf den Schweizer Markt kommen, die obligatorische Schweizer SQS-Zertifizierung und die EU-CE-Konformitätszertifizierung erhalten müssen und dass nicht zertifizierte Produkte nicht importiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Zweitens gilt es, die Kontrollen in den Importhäfen zu verschärfen. Der Zoll muss das SQS-Zertifikat, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgesandt. Drittens sollten die jährlichen Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer Inspektion unterzogen werden, die den schweizerischen Normen entspricht, und Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, müssen sofort zur Behebung abgeschaltet werden. Viertens wird klargestellt, dass Aufzugsanlagen die offizielle Qualifikationslizenz der Schweiz erhalten müssen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen müssen und dass das Wartungspersonal die offizielle Prüfung der Schweiz bestehen und mit Zertifikaten arbeiten muss. Fünftens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verbessern und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Aufzug innerhalb von 20 Minuten vor Ort erledigt werden muss und dass die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten muss. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der Sicherheitsdaten für Aufzüge. Alle Aufzeichnungen über die Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion von Aufzügen müssen vollständig archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist muss mindestens der gesamten Lebensdauer des Aufzugs entsprechen. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 10. April 2025 offiziell umgesetzt.