Am 8. Oktober 2024 veröffentlichte das peruanische Qualitätsinstitut (INACAL) zusammen mit dem peruanischen Ministerium für Wohnungsbau und Bauwesen offiziell die verbindliche Spezifikation für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit der die Produktzertifizierung, Sicherheitskontrolle und Wartungsmanagement von Aufzügen auf dem peruanischen Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst wird klargestellt, dass alle kompletten Aufzugsmaschinen und zentralen Sicherheitskomponenten, die auf den peruanischen Markt kommen, von Peru eine obligatorische INACAL-Zertifizierung erhalten müssen und dass nicht zertifizierte Produkte nicht importiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Zweitens gilt es, die Kontrollen in den Importhäfen zu verschärfen. Der Zoll muss das INACAL-Zertifikat, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgegeben. Drittens sollten die jährlichen Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer Überprüfung der peruanischen Normen unterzogen werden, und Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, müssen sofort zur Behebung abgeschaltet werden. Viertens wird klargestellt, dass Aufzugsanlagen die offizielle Qualifikationslizenz Perus erhalten müssen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßig gewartet werden müssen und dass das Wartungspersonal die offizielle Bewertung Perus bestehen und mit Zertifikaten arbeiten muss. Fünftens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verbessern und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Aufzug innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss und dass die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten muss. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der Sicherheitsdaten für Aufzüge. Alle Aufzeichnungen über Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion von Aufzügen müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 8. April 2025 offiziell umgesetzt.