Bulgarien hat neue Vorschriften für den Marktzugang und die Sicherheitskontrolle von Aufzügen erlassen
Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte das bulgarische Ministerium für Regionalentwicklung und öffentliche Arbeiten zusammen mit dem bulgarischen Institut für Normung offiziell die verbindliche Spezifikation für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit der die Produktzertifizierung, Sicherheitskontrolle und Wartungsmanagement von Aufzügen auf dem bulgarischen Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst wird klargestellt, dass alle kompletten Aufzugsmaschinen und wichtigsten Sicherheitskomponenten, die auf den bulgarischen Markt kommen, den neuesten EU-Normen der Serie EN 81 entsprechen und die EU-CE-Zertifizierung erhalten müssen. Nicht zertifizierte Produkte dürfen nicht importiert, verkauft und verwendet werden. Zweitens sollten Sie die Inspektion in den Importhäfen verschärfen. Der Zoll muss das CE-Zertifikat, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgesandt. Drittens sollten die jährlichen Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer Prüfung unterzogen werden, die den EU-Normen entspricht, und Aufzüge mit einer Lebensdauer von mehr als 15 Jahren müssen alle sechs Monate einer Sonderinspektion unterzogen werden. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, müssen zur Behebung sofort abgeschaltet werden. Viertens wird klargestellt, dass Aufzugsanlagen die offizielle EU-Qualifikationslizenz besitzen müssen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßig gewartet werden müssen und dass das Wartungspersonal die offizielle Bewertung Bulgariens bestehen und mit Zertifikaten arbeiten muss. Fünftens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verschärfen und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Einklemmen des Aufzugs innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss. Die Wartungseinheit muss ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten und jedes Jahr mindestens zwei Notfall-Rettungsübungen durchführen. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der Sicherheitsdaten für Aufzüge. Alle Aufzeichnungen über Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion von Aufzügen müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 18. April 2025 offiziell umgesetzt. 