Am 8. Oktober 2024 veröffentlichte das neuseeländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung zusammen mit Standards New Zealand offiziell die verbindlichen Spezifikationen für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit denen die Produktzertifizierung, die Sicherheitskontrolle und das Wartungsmanagement von Aufzügen auf dem neuseeländischen Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst wird klargestellt, dass alle kompletten Aufzugsmaschinen und zentralen Sicherheitskomponenten, die auf den neuseeländischen Markt kommen, die obligatorische Zertifizierung nach Standards NZ erhalten müssen und dass nicht zertifizierte Produkte nicht importiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Zweitens gilt es, die Kontrollen in den Importhäfen zu verschärfen. Der Zoll muss das NZ-Standardzertifikat, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgegeben. Drittens sollten die jährlichen Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer Überprüfung der neuseeländischen Normen unterzogen werden, und Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, müssen sofort zur Behebung abgeschaltet werden. Viertens wird klargestellt, dass Wartungseinheiten für Aufzüge die offizielle Zulassungslizenz Neuseelands erhalten müssen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen müssen und dass das Wartungspersonal die offizielle Bewertung Neuseelands bestehen und mit Zertifikaten arbeiten muss. Fünftens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verbessern und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Aufzug innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss und dass die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten muss. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der Sicherheitsdaten für Aufzüge. Alle Aufzeichnungen über die Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion von Aufzügen müssen vollständig archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist muss mindestens der gesamten Lebensdauer des Aufzugs entsprechen. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 8. April 2025 offiziell umgesetzt.