Rumänien hat verbindliche neue Vorschriften für die Renovierung und Sicherheitskontrolle alter Aufzüge erlassen
Am 10. Oktober 2024 veröffentlichten das rumänische Entwicklungsministerium und das Ministerium für öffentliche Arbeiten zusammen mit der rumänischen Normenvereinigung offiziell die verbindliche Spezifikation für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit der die alte Renovierung, Sicherheitskontrolle, Wartungsmanagement und Notfallrettung von Aufzügen in Rumänien umfassend modernisiert wurde. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die Hauptverantwortung konsolidiert und klargestellt werden, dass die Aufzugsbedieneinheit die rechtlich erste verantwortliche Person für die Aufzugssicherheit ist und die volle Verantwortung für den täglichen Gebrauch, das Sicherheitsmanagement und die Wartungsüberwachung des Aufzugs trägt. Bei Gebäuden ohne übersichtliche Benutzereinheit trägt der Eigentümer die Hauptverantwortung. Zweitens müssen Umfang und Frist für den Umbau alter Aufzüge geklärt werden. Alle in Rumänien in Betrieb befindlichen Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren müssen vor 2029 sicherheitstechnisch verbessert und umgebaut werden. So müssen Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 30 Jahren den Umbau vor 2027 abschließen, und Aufzüge, die den Umbau nicht termingerecht abgeschlossen haben, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Drittens sollten verbindliche technische Normen für die Umrüstung formuliert werden, in denen klargestellt wird, dass die Umrüstung alter Aufzüge den neuesten Sicherheitsstandards der EU EN 81 entsprechen muss, wobei der Schwerpunkt auf der Modernisierung des Türsystems, des Bremssystems, der Sicherheitsschutzeinrichtung und des Notfallrettungssystems liegt, und dass sie nach dem Umbau die offizielle Sicherheitsinspektion bestehen müssen. Viertens sollten Sie die Anforderungen an das Wartungsmanagement verfeinern und klarstellen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen, Rolltreppen alle 10 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen. Die Wartungseinheit muss über eine offizielle EU-Qualifikationslizenz verfügen, das Wartungspersonal muss mit Zertifikaten arbeiten und alle Wartungsaufzeichnungen müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Fünftens müssen die Anforderungen an die Notfallrettung verbessert und klargestellt werden, dass die Rettung bei einem Aufzugsversuch innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss. Die Wartungseinheit muss ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten und jedes Jahr mindestens zwei Notfall-Rettungsübungen durchführen. Sechstens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die die Wartung, Inspektion und Umgestaltung nicht gemäß den Spezifikationen durchführen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 Euro auferlegt. Die entsprechenden Qualifikationen werden widerrufen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 10. April 2025 offiziell umgesetzt.