Deutschland veröffentlicht Subventionspolitik für die energiesparende Renovierung vorhandener Aufzüge, die von 2024 bis 2027 umgesetzt wird
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 8. Januar 2024 die Sonderförderregelung für die energiesparende Renovierung von Aufzügen in Bestandsgebäuden veröffentlicht, die besondere finanzielle Zuschüsse für Renovierungsprojekte von in Deutschland verwendeten, nicht energiesparenden Aufzügen vorsieht. In der Regelung wird klargestellt, dass bei Projekten, die herkömmliche, nicht energiesparende Aufzüge in energiesparende Aufzüge mit variabler Frequenz und Energierückkopplung umwandeln, die Zuschussquote 25% der gesamten Renovierungskosten beträgt; bei Projekten, bei denen sowohl eine energiesparende Renovierung als auch eine barrierefreie Modernisierung abgeschlossen wird, kann die maximale Förderquote 40% erreichen, und die Obergrenze der Förderung für ein einzelnes Projekt liegt bei 50.000 Euro. Der Subventionsantrag wurde am 1. Februar 2024 offiziell eröffnet, und der Zyklus zur Umsetzung der politischen Maßnahmen dauert von 2024 bis 2027. Förderfähige Eigentümer von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden können einen Antrag stellen, um die kohlenstoffarme Modernisierung vorhandener Aufzüge zu fördern und Deutschland dabei zu helfen, das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen. 