Das Ministerium für Wohnungsbau und städtisch-ländliche Entwicklung (MOHURD) veröffentlichte am 18. Januar 2024 die technische und verwaltungstechnische Spezifikation für die Aufzugsinstallationstechnik in bestehenden Wohngebäuden, die landesweit einen einheitlichen Standard für die Installation von Aufzügen in bestehenden Wohngebäuden formuliert. Die neue Verordnung präzisiert die Antragsbedingungen, das vereinfachte Genehmigungsverfahren, die baulichen Sicherheitsstandards, die Brandschutz- und Rettungsanforderungen für die Installation von Aufzügen in bestehenden Wohngebäuden und enthält auch klare Bestimmungen zum Schutz der Rechte und Interessen der Anwohner von Flachbauten und zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten für das Betriebs- und Wartungsmanagement nach der Installation. Zum ersten Mal stellt die neue Verordnung klar, dass förderfähige Aufzugsinstallationsprojekte in den speziellen Subventionsumfang für die Renovierung alter städtischer Gemeinden aufgenommen werden können, der ab dem 1. Mai 2024 landesweit offiziell umgesetzt wird, und dass alle Provinzen und Städte die Formulierung der lokalen Umsetzungsregeln vor Ende 2024 abschließen müssen.