Die EU veröffentlicht die neuen Vorschriften zur Überwachung der Produktkonformität von Aufzügen (Ausgabe 2024)
Diese neue Verordnung ist die erste große Überarbeitung der EU-Aufzugsverordnung (EU) 2014/33. Zu den wichtigsten Anpassungen gehören drei Aspekte: Erstens die Aktualisierung der CE-Zertifizierungsprüfstandards für wichtige Sicherheitskomponenten von Aufzügen und die Hinzufügung von 12 obligatorischen Prüfobjekten; zweitens die Stärkung der Kontrolle der gesamten Lieferkette, sodass importierte Aufzugsprodukte vollständige Dokumente zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette vorlegen müssen; drittens die Klarstellung der einheitlichen Strafverfolgungsstandards der Marktaufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten und die Verschärfung der Strafen für nicht konforme Produkte. Die neue Verordnung sieht eine zweijährige Übergangsfrist vor und wird offiziell am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Alle Aufzüge und Kernkomponenten, die auf den EU-Markt kommen, müssen die neuen Konformitätsanforderungen erfüllen. 