Die EU-Norm EN 81-41:2024 für barrierefreie Hebebühnen tritt in Kraft
Diese Norm gilt für barrierefreie vertikale Hebezeuge in öffentlichen Gebäuden wie Wohnhäusern, Krankenhäusern, Einkaufszentren usw., wobei die wichtigsten technischen Anforderungen wie Plattformgröße, Sicherheitsschutzeinrichtungen, elektrische Verriegelung und Notfallrettung geklärt und die Anpassungsstandards für verschiedene Nutzungsszenarien verfeinert werden. Die Norm steht im Zusammenhang mit dem EU-Gesetz zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, das vorschreibt, dass alle barrierefreien vertikalen Zugangseinrichtungen für neue öffentliche Gebäude und Wohnhäuser in der EU bis Ende 2026 die Konformitätsumstellung abgeschlossen haben müssen. Produkte, die den Standard nicht erfüllen, dürfen nicht auf den EU-Markt gelangen. Diese Norm hat sich auch zu einer wichtigen Referenzspezifikation im Bereich weltweit zugänglicher Aufzüge entwickelt. 