Am 20. November 2024 veröffentlichte das norwegische Ministerium für Klima und Umwelt zusammen mit der Norwegian Standards Association offiziell die verbindliche Managementspezifikation für Energieeffizienz und Klimaneutralität von Aufzügen, mit der die Kontrolle des CO2-Fußabdrucks, die Energieeinsparung und die Umweltzertifizierung von Aufzügen in Norwegen umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen verbindliche Anforderungen an die Klimaneutralität neu installierter Aufzüge formuliert werden. Ab dem 1. Mai 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in Norwegen den gesamten CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus abrechnen, eine offizielle CO2-Neutralitätszertifizierung erhalten und die Buchhaltungsdaten müssen vollständig rückverfolgbar sein. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert, verkauft und benutzt werden. Zweitens sollten die verbindlichen Energieeffizienzstandards für neu installierte Aufzüge geklärt werden. Alle neu installierten Aufzüge müssen den höchsten EU-Energieeffizienzgrad von A+++ erreichen und die norwegischen Standards für umweltfreundliches Bauen erfüllen, wobei der Technologie zur Anpassung der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien Vorrang eingeräumt wird. Drittens müssen die Anforderungen an die Umstellung vorhandener Aufzüge auf Energieeinsparung geklärt werden, sodass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren vor 2030 auf Energieeinsparung umgestellt werden müssen, wobei der Energieeffizienzgrad A+ und höher erreicht und die Kohlenstoffemissionsintensität um mehr als 40% reduziert werden muss. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Viertens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen, Gewährung eines finanziellen Zuschusses von maximal 45% und Steuererleichterungen für Aufzugsanlagen, die im Vorfeld die Umstellung auf Energieeinsparung abschließen und die Zertifizierung zur Klimaneutralität erhalten. Fünftens: Verstärkung der Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Für Aufzüge, die den CO2-Fußabdruck und die Anforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 50.000 Euro verhängt, und bei fortgesetzten Verstößen werden zusätzliche Strafen verhängt. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der grünen Etiketten für Aufzüge, sodass alle Aufzüge den Energieeffizienzgrad, Informationen zum CO2-Fußabdruck und den Status der Klimaneutralität an einer gut sichtbaren Stelle im Auto veröffentlichen müssen, und die öffentliche Aufsicht akzeptieren. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 20. Mai 2025 offiziell umgesetzt.