Griechenland hat verbindliche neue Vorschriften zur seismischen Sicherheit und Strukturkontrolle von Aufzügen erlassen
Am 18. November 2024 veröffentlichte das griechische Ministerium für Umwelt und Energie zusammen mit der Griechischen Organisation für Normung offiziell die verbindliche Spezifikation für das seismische Sicherheitsmanagement von Aufzügen in seismischen Zonen, mit der die Planung, Herstellung, Installation, Umbau und Inspektion von Aufzügen in seismischen Zonen in Griechenland umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst muss der Geltungsbereich geklärt werden. Alle neu installierten und in Betrieb befindlichen Aufzüge in Gebieten mit einer seismischen Intensität von 7 Grad und mehr in Griechenland müssen die seismischen Sicherheitsanforderungen dieser Spezifikation erfüllen. Zweitens müssen verbindliche Normen für die seismische Bemessung neu installierter Aufzüge formuliert werden. Ab dem 1. Mai 2025 müssen neu installierte Aufzüge in Erdbebengebieten der EU-Norm EN 81-77 für die seismische Bemessung entsprechen. Für die Schachtanlage, die Befestigung der Führungsschienen, die Aufhängung von Waggons und die Verankerung der Ausrüstung wurden spezielle Richtlinien für die seismische Bemessung formuliert. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert und benutzt werden. Drittens sollte das Zeitlimit für die seismische Transformation von in Betrieb befindlichen Aufzügen geklärt werden. In Betrieb befindliche Aufzüge in seismischen Gebieten mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren müssen vor 2028 die seismische Leistungsbewertung und die Umrüstung abgeschlossen sein. Nach dem Umbau müssen sie die offizielle Prüfung der seismischen Leistung bestehen, und Aufzüge, die den Standards nicht entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden. Viertens müssen die Anforderungen an die Prüfung der seismischen Leistung verschärft werden. Alle Aufzüge müssen alle 5 Jahre einer speziellen seismischen Leistungsprüfung unterzogen werden. Unmittelbar nach einem Erdbeben muss eine umfassende Bewertung der seismischen Sicherheit durchgeführt werden. Der Betrieb kann erst nach bestandener Inspektion wieder aufgenommen werden. Fünftens: Verfeinern Sie die Anforderungen an das Wartungsmanagement und stellen Sie klar, dass seismische Aufzüge alle 12 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten und vierteljährlich eine Sonderinspektion der seismischen Komponenten durchführen. Das Wartungspersonal muss speziell für seismische Aufzüge geschult werden und mit Zertifikaten arbeiten. Sechstens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die die seismische Planung, Transformation und Inspektion nicht gemäß den Spezifikationen abschließen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 32.000 Euro auferlegt. Die entsprechenden Qualifikationen werden ihnen entzogen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 18. Mai 2025 offiziell umgesetzt.