Bulgarien hat verbindliche neue Vorschriften zur Energieeffizienz von Aufzügen und zu umweltfreundlichen, kohlenstoffarmen Aufzügen erlassen
Am 18. November 2024 veröffentlichte das bulgarische Ministerium für Regionalentwicklung und öffentliche Arbeiten zusammen mit dem bulgarischen Institut für Normung offiziell die verbindliche Managementspezifikation für die Energieeffizienz von Aufzügen und einen umweltfreundlichen CO2-Ausstoß, mit der die Energieeffizienzkontrolle, die Umstellung auf Energieeinsparung und die grüne Zertifizierung von Aufzügen in Bulgarien umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst sollten Sie den Klassifizierungsstandard der Energieeffizienzklassen von Aufzügen klarstellen, sich vollständig an den EU-Energieeffizienzstandards für Aufzüge orientieren und die Energieeffizienz von Aufzügen in sechs Stufen unterteilen: A+++, A++, A+, A, B, C, wobei A+++ die höchste Energieeffizienzklasse ist. Formulieren Sie zweitens verbindliche Energieeffizienzanforderungen für neu installierte Aufzüge und stellen Sie klar, dass ab dem 1. Mai 2025 alle neu installierten Aufzüge in Bulgarien die höchste Energieeffizienzklasse von A+++ erreichen müssen und dass Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, nicht installiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Drittens sollten die Anforderungen an die Umstellung auf Energieeinsparung für bestehende Aufzüge geklärt werden, sodass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren vor 2030 die Energieumstellung abgeschlossen haben müssen, wobei die Energieeffizienzklasse A+ und höher erreicht werden muss und Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, nicht weiter betrieben werden dürfen. Viertens muss ein obligatorisches Zertifizierungssystem für die Energieeffizienz von Aufzügen eingeführt werden. Alle Aufzüge müssen eine EU-Energieeffizienzzertifizierung und eine offizielle bulgarische Konformitätsbescheinigung erhalten, und das Energieeffizienzkennzeichen muss an gut sichtbarer Stelle im Auto angebracht werden. Fünftens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen zur Energieeinsparung, indem Steuererleichterungen, finanzielle Subventionen und andere Anreize für Aufzugsanlagen gewährt werden, die die Umstellung auf Energieeinsparung im Voraus abgeschlossen haben. Sechstens: Verstärkung der Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Für Aufzüge, die die Energieeffizienzanforderungen nicht erfüllen, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 20.000 Lewa verhängt, und kontinuierliche Verstöße werden mit zusätzlichen Strafen geahndet. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 18. Mai 2025 offiziell umgesetzt.