Am 22. November 2024 veröffentlichte das dänische Ministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen zusammen mit der Danish Standards Association offiziell die verbindliche Spezifikation für das Qualifikations- und Sicherheitsmanagement von Aufzugswartungspersonal, mit der das Personalmanagement, die Qualifikationsbewertung und die Arbeitsaufsicht der Aufzugswartungsbranche in Dänemark umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst muss ein System für den verbindlichen Zugang zu Qualifikationen eingeführt werden. Ab dem 1. Mai 2025 muss das gesamte Personal, das in Dänemark mit der Wartung, Installation, Umrüstung und Inspektion von Aufzügen befasst ist, die vom dänischen Beamten ausgestellte Bescheinigung über die berufliche Qualifikation von Aufzügen besitzen. Personal ohne Qualifikation darf keine entsprechenden Arbeiten ausüben. Zweitens gilt es, das System der Qualifikationsklassifizierung zu klären und die Qualifikation für Aufzüge in vier Stufen zu unterteilen: Grundinstandhaltung, fortgeschrittene Wartung, Installation und Umbau sowie Inspektion und Prüfung. Für die verschiedenen Klassenstufen werden differenzierte Anforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung und berufliche Eignung formuliert. Drittens sollte das Ausbildungs- und Bewertungssystem vereinheitlicht und klargestellt werden, dass alle Berufsqualifikationen die vom dänischen Beamten anerkannte Berufsausbildung und einheitliche Bewertung bestehen müssen. Der Schulungsinhalt muss Kernmodule wie Sicherheitsstandards für Aufzüge, mechanische Struktur, elektrische Anlage, Notfallrettung und Netzwerksicherheit umfassen. Die Prüfung ist in eine theoretische Prüfung und eine praktische Betriebsprüfung unterteilt. Nur wer beide Prüfungen besteht, kann die Qualifikation erwerben. Viertens muss ein System zur jährlichen Überprüfung der Qualifikationen und zur Weiterbildung eingeführt werden, wobei klargestellt wird, dass die Gültigkeitsdauer der Beschäftigungsqualifikation 3 Jahre beträgt. Während der Gültigkeitsdauer müssen jedes Jahr mindestens 40 Unterrichtsstunden an Fortbildungsmaßnahmen absolviert werden, um das entsprechende Wissen über neue Aufzugstechnologien, neue Normen und neue Spezifikationen rechtzeitig auf den neuesten Stand zu bringen. Personen, die die Weiterbildung nicht abschließen oder die jährliche Überprüfung nicht bestehen, wird ihre Beschäftigungsqualifikation annulliert. Fünftens sollte die Hauptverantwortung des Arbeitgebers gestärkt werden, indem klargestellt wird, dass die Aufzugsabteilung Personal einstellen muss, das für die Durchführung der entsprechenden Arbeiten qualifiziert ist, und dass sie die volle Verantwortung für das tägliche Management, die Schulung, die Bewertung und die Betriebsspezifikationen der Mitarbeiter trägt. Es ist strengstens untersagt, unqualifiziertes Personal für die Durchführung von Aufzugsarbeiten einzustellen. Sechstens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für Einheiten und Einzelpersonen, die ohne Qualifikation üben, unqualifiziertes Personal einstellen, falsche Schulungen und Bewertungen durchführen und gegen Vorschriften verstoßen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 28.000 Euro auferlegt. Wenn die Umstände schwerwiegend sind, werden ihnen ihre Beschäftigungsqualifikation und die Betriebserlaubnis für die Einheit entzogen, und sie dürfen sich nicht innerhalb von 5 Jahren erneut bewerben. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 22. Mai 2025 offiziell umgesetzt.