Malaysia hat neue Vorschriften für die Wartung und das Sicherheitsmanagement von Aufzügen erlassen
Am 15. November 2024 veröffentlichte das malaysische Ministerium für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (DOSH) offiziell die Spezifikation für das Sicherheitsmanagement und die Wartung von Aufzügen und Rolltreppen, mit der die Wartungsqualifikation, das Personalmanagement, die Sicherheitskontrolle und die Notfallrettung von Aufzügen in Malaysia umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst gilt es, die Qualifikationsschwelle für Wartungseinheiten zu klären. Alle Einheiten, die in Malaysia Wartungsarbeiten für Aufzüge durchführen, müssen über eine vom DOSH ausgestellte spezielle Qualifikationslizenz verfügen, ein vollständiges Qualitätsmanagementsystem einrichten und sich jedes Jahr einer offiziellen Qualifikationsprüfung unterziehen. Zweitens muss das auf Bescheinigungen beruhende Beschäftigungssystem für Wartungspersonal gestärkt werden. Das gesamte Wartungspersonal von Aufzügen muss die dualen theoretischen und praktischen Prüfungen des DOSH bestehen, ein nationales Qualifikationszertifikat für Wartungsarbeiten erwerben und jedes Jahr mindestens 30 Stunden an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Drittens müssen die Wartungshäufigkeit und die Projektstandards verfeinert und klargestellt werden, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen, Lastenaufzüge einmal im Monat routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und Rolltreppen einmal alle 10 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen. Viertens sollten die Anforderungen an die Notfallrettung verbessert und klargestellt werden, dass der Aufzugsalarm innerhalb von 5 Minuten reagiert und innerhalb von 30 Minuten vor Ort behoben werden muss. Außerdem muss die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallrettungssystem einrichten. Fünftens: Standardisieren Sie die Verwaltung der Wartungsdateien. Alle Wartungsaufzeichnungen, Aufzeichnungen zur Fehlerbehandlung und Inspektionsberichte müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 15. Mai 2025 offiziell umgesetzt.