Estland hat verbindliche neue Vorschriften zur Digitalisierung und intelligenten Überwachung von Aufzügen erlassen
Am 15. November 2024 veröffentlichte das estnische Ministerium für Wirtschaft und Kommunikation zusammen mit dem Estonian Standards Institute offiziell die verbindliche Spezifikation für Aufzugsdigitalisierung und intelligentes Sicherheitsmanagement, mit der die digitale Überwachung und intelligente Sicherheitssteuerung von Aufzügen in Estland umfassend verbessert wurde. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst muss eine nationale Plattform für die intelligente Überwachung von Aufzügen eingerichtet werden, um das digitale Management des gesamten Lebenszyklus, die Überwachung des Betriebsstatus in Echtzeit, die Frühwarnung von Störungen, die Verknüpfung zur Notfallrettung und die Rückverfolgbarkeit aller Aufzüge in den Wartungsaufzeichnungen zu ermöglichen. Zweitens müssen die verbindlichen digitalen Anforderungen für neu installierte Aufzüge geklärt werden. Ab dem 1. Mai 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in Estland mit einem intelligenten Betriebsüberwachungssystem ausgestattet und an die nationale Plattform für intelligente Aufzugsüberwachung angeschlossen sein, um Betriebsdaten, Fehlerinformationen, Wartungsaufzeichnungen und Inspektionsberichte in Echtzeit hochladen zu können. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert und benutzt werden. Drittens sollte das Zeitlimit für die digitale Transformation vorhandener Aufzüge geklärt werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen vor 2028 mit der Installation intelligenter Überwachungssysteme und des Zugangs zu den Bahnsteigen abgeschlossen sein. Dazu gehören auch Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren, die Umstellung vor 2027. Aufzüge, die nicht termingerecht fertiggestellt werden, dürfen nicht weiter betrieben werden. Viertens: Verfeinern Sie die intelligenten Sicherheitsanforderungen für Aufzüge und stellen Sie klar, dass Aufzüge mit einer automatischen Einklemmungserkennung, einer automatischen Frühwarnung und einer automatischen Überwachung von Betriebsstörungen ausgestattet sein müssen, um eine automatische Alarmierung bei Einklemmungsereignissen und eine Notfallverbindung zu ermöglichen. Fünftens: Standardisieren Sie die Sicherheit und den Datenschutz von Aufzügen und stellen Sie klar, dass die Erfassung, Speicherung, Übertragung und Verwendung von Aufzugsbetriebsdaten, Wartungsdaten und personenbezogenen Daten den Anforderungen der EU-DSGVO entsprechen müssen und dass die illegale Offenlegung und der Missbrauch von Daten strengstens verboten sind. Sechstens müssen die Anforderungen an das digitale Wartungsmanagement verschärft werden. Alle Wartungsarbeiten müssen über die digitale Plattform aufgezeichnet werden, um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Wartungspersonal, Wartungszeiten, Wartungsteilen und Wartungsergebnissen zu gewährleisten. Falsche Wartungsaufzeichnungen sind strengstens untersagt. Siebtens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die Verantwortlichen, die die digitale Transformation, falsche Wartung und Datenverstöße nicht gemäß den Spezifikationen abschließen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 Euro auferlegt, und die entsprechenden Qualifikationen werden entzogen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 15. Mai 2025 offiziell umgesetzt.