Am 15. November 2024 veröffentlichte das österreichische Klimaschutzministerium zusammen mit dem Austrian Standards Institute offiziell die verbindliche Managementspezifikation für Energieeffizienz und Klimaneutralität von Aufzügen, mit der die Energieeffizienzkontrolle, die Umstellung auf Energieeinsparung und die Ökozertifizierung von Aufzügen in Österreich umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Formulieren Sie zunächst verbindliche Energieeffizienzanforderungen für neu installierte Aufzüge und stellen Sie klar, dass ab dem 1. Mai 2025 alle neu installierten Aufzüge in Österreich die höchste EU-Energieeffizienzklasse von A+++ erreichen und die österreichischen Standards für klimaneutrale Gebäude erfüllen müssen. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht installiert, verkauft und verwendet werden. Zweitens müssen die Anforderungen an die Umwandlung vorhandener Aufzüge in die Energieeinsparung geklärt werden, sodass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren vor 2030 auf Energieeinsparung umgestellt werden müssen, wobei die Energieeffizienzklasse A+ und höher erreicht werden muss. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden. Drittens sollte ein System zur Kontrolle des CO2-Fußabdrucks über den gesamten Lebenszyklus von Aufzügen eingerichtet werden, in dem klargestellt wird, dass alle neu installierten Aufzüge den gesamten CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus abrechnen müssen, eine offizielle CO2-Fußabdruck-Zertifizierung erhalten müssen und dass die Buchhaltungsdaten vollständig rückverfolgbar sein müssen. Viertens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen, Gewährung eines finanziellen Zuschusses von maximal 30% und Steuererleichterungen für Aufzugsanlagen, die im Voraus auf Energiesparmaßnahmen umgestellt werden und die höchste Energieeffizienzklasse erreichen. Fünftens: Verstärkung der Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Für Aufzüge, die die Energieeffizienzanforderungen nicht erfüllen, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 Euro verhängt, und bei fortgesetzten Verstößen werden zusätzliche Strafen verhängt. Sechstens muss die Verwaltung der Energieeffizienzkennzeichnungen für Aufzüge vereinheitlicht werden, sodass alle Aufzüge die Energieeffizienzklasse und den CO2-Fußabdruck an einer gut sichtbaren Stelle im Auto veröffentlichen müssen und die behördliche Aufsicht akzeptieren müssen. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 15. Mai 2025 offiziell umgesetzt.