Am 10. Dezember 2024 veröffentlichte das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus zusammen mit dem Architectural Institute of Japan offiziell die verbindlichen Spezifikationen für die altersgerechte und barrierefreie Gestaltung von Aufzügen, mit denen die altersgerechte und barrierefreie Gestaltung von Aufzügen in öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden in Japan umfassend verbessert wurde. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst sollten die verbindlichen Anforderungen an die altersgerechte Gestaltung von Aufzügen in öffentlichen Gebäuden verbessert und klargestellt werden, dass alle neu gebauten Aufzüge in öffentlichen Gebäuden mit doppelseitigen Handläufen, großen Tasten, kontrastreichen visuellen Schildern, klaren Sprachansagen und Eingabeaufforderungen ausgestattet sein müssen, wobei der Tastendurchmesser mindestens 35 mm und die Schrifthöhe nicht weniger als 5 mm betragen muss. Zweitens sollten die altersfreundlichen Konstruktionsanforderungen für Wohnaufzüge standardisiert werden, wobei klargestellt wird, dass neu gebaute Wohngebäude ab 3 Stockwerken mit altersfreundlichen Aufzügen ausgestattet sein müssen und dass die Mindestnetzgröße der Kabine, die Türöffnungsbreite und die Handlaufkonfiguration den verbindlichen Normen entsprechen müssen. Drittens sollten die Anforderungen an die altersgerechte Umgestaltung vorhandener Aufzüge geklärt werden, sodass Aufzüge in öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren bis 2030 altersgerecht umgebaut werden müssen, und altersfreundliche Einrichtungen wie Handläufe, Sprachansagen und Notrufsysteme installieren müssen. Viertens sollten die Anforderungen des Aufzugsnotrufsystems verbessert und klargestellt werden, dass das Aufzugsnotrufsystem die Funktionen eines bidirektionalen Sprachanrufs, eines Ein-Tasten-Anrufs zum Objekt und zur Notrufzentrale haben muss, um eine effektive Reaktion rund um die Uhr zu gewährleisten und sich an die Rettungsbedürfnisse älterer Menschen anzupassen. Fünftens: Fügen Sie die Spezifikation intelligenter altersfreundlicher Funktionen von Aufzügen hinzu und fordern Sie auf, Aufzüge mit intelligenten altersfreundlichen Funktionen wie Gesichtserkennung, Sprachsteuerung und Fernunterstützung auszustatten, um die Bedienung des Aufzugs für ältere Menschen zu vereinfachen. Sechstens müssen die Inspektions- und Abnahmenormen für die altersgerechte Konstruktion von Aufzügen geklärt werden, die altersgerechten Konstruktionsanforderungen in die obligatorischen Punkte der jährlichen Aufzugsinspektion aufgenommen werden, und Aufzüge, die den Standards nicht entsprechen, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Die neue Verordnung wurde am 1. April 2025 offiziell umgesetzt.