Am 5. Dezember 2024 veröffentlichte das Swedish Standards Institute (SIS) zusammen mit der schwedischen Arbeitsschutzbehörde offiziell die Spezifikation für das Sicherheitsmanagement und die Wartung von Aufzügen und Rolltreppen, mit der das Wartungsmanagement, die Personalqualifizierung, die Sicherheitskontrolle und die Notfallrettung von Aufzügen in Schweden umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die Qualifikationsanforderungen für Wartungseinheiten für Aufzüge geklärt werden. Alle Einheiten, die in Schweden Wartungsarbeiten für Aufzüge durchführen, müssen die offiziell anerkannte schwedische Qualifikationslizenz erwerben und ein vollständiges Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystem einrichten. Zweitens müssen die Qualifikations- und Schulungsanforderungen des Wartungspersonals gestärkt werden. Das gesamte Wartungspersonal von Aufzügen muss die Prüfung der beruflichen Fähigkeiten durch einen schwedischen Beamten bestehen, die Qualifikation für die Arbeit mit einem Zertifikat erwerben und jedes Jahr mindestens 40 Stunden an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Personal ohne Lizenz ist es nicht gestattet, Wartungsarbeiten an Aufzügen durchzuführen. Drittens sollten Sie die Häufigkeit und die Projektanforderungen der Aufzugswartung präzisieren und klarstellen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen, Lastenaufzüge einmal im Monat routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und Rolltreppen einmal alle 10 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen. Außerdem sollten standardisierte Wartungsarbeiten und Betriebsspezifikationen formuliert werden. Viertens sollten die Anforderungen an die Notfallrettung verbessert und klargestellt werden, dass der Aufzugsalarm innerhalb von 5 Minuten reagiert und innerhalb von 30 Minuten vor Ort behoben werden muss und dass die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten muss. Fünftens müssen die Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer umfassenden Sicherheitsinspektion und alle 5 Jahre einem umfassenden Leistungstest unterzogen werden. Aufzüge, die die Inspektion nicht bestehen, müssen zur Behebung sofort abgeschaltet werden. Sechstens: Standardisieren Sie die Anforderungen an Wartungsaufzeichnungen und Dateiverwaltung. Alle Wartungsaufzeichnungen, Inspektionsberichte und Aufzeichnungen zur Fehlerbehandlung müssen vollständig archiviert werden, und die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 10 Jahre. Die Spezifikation hat eine Übergangsfrist von 6 Monaten und wurde am 5. Juni 2025 offiziell eingeführt.