Neuseeland hat verbindliche neue Vorschriften zur Energieeffizienz von Aufzügen erlassen
Am 5. Dezember 2024 veröffentlichte das neuseeländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung zusammen mit Standards New Zealand offiziell die obligatorische Managementspezifikation für die Energieeffizienz von Aufzügen, mit der die Energieeffizienzkontrolle, die Energieeinsparung und die Umweltzertifizierung von Aufzügen in Neuseeland umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst sollten Sie den Klassifizierungsstandard der Energieeffizienzklassen von Aufzügen klarstellen, sich an den gemeinsamen Standard Australiens und Neuseelands anpassen und die Energieeffizienz von Aufzügen in sechs Stufen unterteilen: A+++, A++, A+, A, B, C, von denen A+++ die höchste Energieeffizienzklasse ist. Formulieren Sie zweitens verbindliche Energieeffizienzanforderungen für neu installierte Aufzüge und stellen Sie klar, dass ab dem 1. Juni 2025 alle neu installierten Aufzüge in Neuseeland die höchste Energieeffizienzklasse von A+++ erreichen müssen und dass Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, nicht installiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Drittens sollten die Anforderungen an die Umstellung auf Energieeinsparung für bestehende Aufzüge geklärt werden, sodass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Lebensdauer von mehr als 10 Jahren vor 2030 die Energieumstellung abgeschlossen haben müssen, wobei die Energieeffizienzklasse A+ und höher erreicht werden muss und Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, nicht weiter betrieben werden dürfen. Viertens muss ein obligatorisches Zertifizierungssystem für die Energieeffizienz von Aufzügen eingeführt werden. Alle Aufzüge müssen das offizielle neuseeländische Energieeffizienzzertifikat erhalten, und das Energieeffizienzkennzeichen muss an gut sichtbarer Stelle im Auto angebracht werden, um der öffentlichen Aufsicht nachzukommen. Fünftens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen zur Energieeinsparung, indem Steuererleichterungen, finanzielle Subventionen und andere Anreize für Aufzugsanlagen gewährt werden, die die Umstellung auf Energieeinsparung im Voraus abgeschlossen haben. Sechstens: Verstärkung der Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Für Aufzüge, die die Energieeffizienzanforderungen nicht erfüllen, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 15.000 neuseeländischen Dollar verhängt, und kontinuierliche Verstöße werden mit zusätzlichen Strafen geahndet. Die Spezifikation hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 5. Juni 2025 offiziell umgesetzt.