Nach den ursprünglichen Vorschriften Südkoreas mussten alle in Südkorea verkauften oder installierten Aufzüge eine südkoreanische Sicherheitszertifizierung für Aufzüge erhalten, auch für Aufzüge, die für Exportzwecke importiert wurden. Dies brachte den südkoreanischen Unternehmen, die Aufzüge exportieren, unnötige Belastungen und Zeitkosten mit sich. Das neu überarbeitete Vollstreckungsdekret sieht vor:

1) Für Exportzwecke importierte Aufzüge, die in Südkorea nicht verkauft oder installiert werden, kann eine Befreiung von der nationalen Sicherheitszertifizierung Südkoreas beantragt werden;

2) Unternehmen, die eine Ausnahme beantragen, müssen dem Ministerium für Inneres und Sicherheit die entsprechenden Unterlagen vorlegen;

3) Aufzüge, für die eine Ausnahmeregelung gewährt wurde, dürfen nur für den Export verwendet werden und dürfen in Südkorea weder verkauft noch installiert werden;

4) Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Bußgeldern und anderen rechtlichen Sanktionen rechnen.


Die Umsetzung dieser Politik wird die Entwicklung des südkoreanischen Aufzug-Exporthandels fördern.