Finnland hat verbindliche neue Vorschriften zur Energieeffizienz und Klimaneutralität von Aufzügen erlassen
Am 25. November 2024 veröffentlichte das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung zusammen mit der Finnish Standards Association offiziell die verbindliche Managementspezifikation für Klimaneutralität und Energieeffizienz von Aufzügen, mit der die Kontrolle des CO2-Fußabdrucks, die Umstellung auf Energieeinsparung und die Ökozertifizierung von Aufzügen in Finnland umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Formulieren Sie zunächst das Gesamtziel der nationalen Klimaneutralität von Aufzügen und stellen Sie klar, dass die gesamte Lebensdauer aller in Betrieb befindlichen Aufzüge in Finnland bis 2035 erreicht sein wird und dass die Herstellung aller neu installierten Aufzüge bis 2028 CO2-frei sein wird. Zweitens müssen verbindliche Anforderungen an Energieeffizienz und CO2-arme Aufzüge für neu installierte Aufzüge formuliert werden. Ab dem 1. Mai 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in Finnland die höchste EU-Energieeffizienzklasse von A+++ erreichen und den gesamten CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus abbilden, wobei kohlenstoffarme, wiederverwertbare Materialien, Technologien zur Anpassung der Stromversorgung durch erneuerbare Energien und Geräte zur Energierückkopplung Vorrang haben. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht installiert, verkauft und verwendet werden. Drittens sollten die Anforderungen an die Umstellung vorhandener Aufzüge auf Energieeinsparung geklärt werden, sodass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren vor 2030 die Energieumstellung abgeschlossen haben müssen, wobei der Energieeffizienzgrad A+ und höher erreicht und die Kohlenstoffemissionsintensität um mehr als 40% reduziert werden muss. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Viertens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen, Gewährung eines finanziellen Zuschusses von maximal 45% und Steuererleichterungen für Aufzugsanlagen, die im Vorfeld die Umstellung auf Energieeinsparung abschließen und die Zertifizierung zur Klimaneutralität erhalten. Fünftens: Verstärkung der Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Für Aufzüge, die den CO2-Fußabdruck und die Anforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 35.000 Euro verhängt, und bei fortgesetzten Verstößen werden zusätzliche Strafen verhängt. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der grünen Etiketten für Aufzüge, sodass alle Aufzüge den Energieeffizienzgrad, Informationen zum CO2-Fußabdruck und den Status der Klimaneutralität an prominenter Stelle im Auto veröffentlichen müssen, und die öffentliche Aufsicht akzeptieren. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 25. Mai 2025 offiziell umgesetzt.