Am 12. Dezember 2024 veröffentlichte das dänische Umweltministerium zusammen mit dem dänischen Normungsinstitut offiziell die verbindliche Managementspezifikation für die Kreislaufwirtschaft und Recyclingfähigkeit von Aufzügen, mit der das Kreislaufwirtschaftsmanagement für den gesamten Lebenszyklus von Design, Herstellung, Umwandlung, Verschrottung und Entsorgung von Aufzügen in Dänemark umfassend verbessert wurde. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen verbindliche Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit neu installierter Aufzüge formuliert werden. Ab dem 1. Juni 2025 soll der Anteil wiederverwertbarer Materialien in allen neu installierten Aufzügen in Dänemark nicht weniger als 85% und der Anteil wiederverwendbarer Materialien nicht weniger als 60% betragen. Die Verwendung von nicht abbaubaren, stark umweltschädlichen und schwer zu recycelnden Materialien ist verboten. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert, verkauft und benutzt werden. Zweitens müssen die Leitlinien für die Kreislaufwirtschaft bei der Konstruktion von Aufzügen klargestellt werden, die vorschreiben, dass bei der Konstruktion von Aufzügen die Prinzipien der Modularisierung, Demontage und des einfachen Recyclings befolgt werden müssen. Kernkomponenten müssen austauschbare, wartbare und erweiterbare Eigenschaften aufweisen, um die Lebensdauer des Aufzugs zu maximieren. Drittens müssen die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft für die Umgestaltung vorhandener Aufzüge standardisiert werden. Bei der Umgestaltung vorhandener Aufzüge muss der Verwendung wiederaufbereiteter und wiederverwertbarer Komponenten Vorrang eingeräumt werden, und das Abfallaufkommen muss minimiert werden. Der bei der Umwandlung anfallende Abfall muss zu 100% recycelt und vorschriftsmäßig entsorgt werden. Viertens müssen die Anforderungen für die Verschrottung und Entsorgung von Aufzügen geklärt werden. Die Verschrottung von Aufzügen muss von qualifizierten Recyclingunternehmen durchgeführt werden. Komponenten, die wiederverwendet werden können, müssen zuerst wiederaufbereitet werden, Metallmaterialien müssen zu 100% recycelt werden, gefährliche Abfälle müssen gesetzeskonform und harmlos entsorgt werden, und die illegale Deponierung von Aufzugsabfällen ist strengstens verboten. Fünftens: Einrichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus von Aufzügen, das alle Aufzüge verpflichtet, eine vollständige Prozessrückverfolgbarkeitsdatei über Materialzusammensetzung, Wiederverwertbarkeit, Recycling und Entsorgung zu erstellen, um eine vollständige Rückverfolgbarkeit der Lieferkette von den Rohstoffen bis zur Verschrottung und Entsorgung zu erreichen. Sechstens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen, Gewährung einer Steuerermäßigung von maximal 30% für Aufzugsprodukte, die den höchsten Standards der Kreislaufwirtschaft entsprechen, und Gewährung besonderer finanzieller Subventionen für die Aufzugsreparaturindustrie. Siebtens: Formulierung von Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen. Für Verantwortliche, die es nicht schaffen, das Design, die Verarbeitung, das Recycling und die Entsorgung wiederverwertbarer Materialien gemäß den Spezifikationen abzuschließen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 35.000 Euro auferlegt, und die entsprechenden Qualifikationen werden entzogen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 12. Juni 2025 offiziell umgesetzt.