Die CRA-Verordnung ist die verbindliche Kernverordnung der EU für die Cybersicherheit digitaler Produkte und deckt alle Produkte mit digitalen Elementen ab. Intelligente Aufzüge und IoT-Aufzüge gehören eindeutig zur Kategorie der Produkte mit hohem Risiko. Zu den wichtigsten Anforderungen der Verordnung gehören: Aufzugshersteller müssen ein Cybersicherheitsmanagementsystem für Produkte über den gesamten Lebenszyklus einrichten und den Mechanismus zur Behebung von Sicherheitslücken offenlegen; vorschreiben, dass das Steuerungssystem sowie das Fernsteuerungs- und Wartungssystem intelligenter Aufzüge den EU-Standards für die Cybersicherheit entsprechen; Produkte müssen vor der Aufnahme in die Liste eine Bewertung der Cybersicherheitsvorschriften bestehen und nach der Börsennotierung weiterhin Sicherheitsrisiken überwachen und rechtzeitig Patches veröffentlichen. Die Verordnung sieht eine Übergangsfrist vor. Die Berichtspflicht wird ab September 2026 eingeführt und im Dezember 2027 vollständig verbindlich. Intelligente Aufzugsprodukte, die die Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht auf den EU-Markt gelangen.