Dänemark hat verbindliche neue Vorschriften für die Wartung und Sicherheitskontrolle von Aufzügen erlassen
Am 12. Dezember 2024 veröffentlichte das dänische Ministerium für Wohnungsbau und Bauwesen zusammen mit dem dänischen Normungsinstitut offiziell die verbindliche Spezifikation für die Wartung und das Sicherheitsmanagement von Aufzügen, mit der das Wartungsmanagement, die Personalqualifikationen, die Sicherheitskontrolle und die Notfallrettung von Aufzügen in Dänemark umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die Hauptverantwortung konsolidiert und klargestellt werden, dass die Aufzugsbedieneinheit die rechtlich erste verantwortliche Person für die Aufzugssicherheit ist und die volle Verantwortung für den täglichen Gebrauch, das Sicherheitsmanagement und die Wartungsüberwachung des Aufzugs trägt. Bei Gebäuden ohne übersichtliche Benutzereinheit trägt der Eigentümer die Hauptverantwortung. Zweitens sollten die verbindlichen Anforderungen an das Wartungsmanagement präzisiert und klargestellt werden, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßig gewartet werden, Rolltreppen alle 10 Tage routinemäßig gewartet werden und Aufzüge mit einer Lebensdauer von mehr als 15 Jahren alle 10 Tage routinemäßig gewartet werden. Wartungsgegenstände müssen strikt den EU-Normen der Serie EN 81 und den nationalen dänischen Spezifikationen entsprechen, und es ist strengstens verboten, die Anzahl der Wartungsarbeiten und die Häufigkeit der Wartung zu reduzieren. Drittens müssen die Qualifikationsanforderungen für Wartungseinheiten und Wartungspersonal verschärft und klargestellt werden, dass alle Einheiten, die in Dänemark Wartungsarbeiten an Aufzügen durchführen, über eine spezielle Qualifikationslizenz verfügen müssen, die von der dänischen Behörde ausgestellt wird. Das Wartungspersonal muss die offizielle theoretische und praktische Bewertung Dänemarks bestehen und mit Zeugnissen arbeiten. Alle drei Jahre muss es sich weiterbilden und eine Qualifikationsprüfung durchführen. Personen ohne Lizenz ist die Durchführung von Wartungsarbeiten an Aufzügen strengstens untersagt. Viertens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verbessern und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Aufzugsversuch innerhalb von 25 Minuten vor Ort erledigt werden muss. Die Wartungseinheit muss ein 24-Stunden-Notfallrettungssystem einrichten, jedes Jahr mindestens drei Notfall-Rettungsübungen durchführen und alle sechs Monate eine spezielle Rettungsübung zum Auffangen einer Falle durchführen. Fünftens müssen die Wartungsaufzeichnungen und das Rückverfolgbarkeitsmanagement standardisiert werden, sodass bei allen Wartungsarbeiten vollständige elektronische Aufzeichnungen erstellt werden müssen, um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Wartungspersonal, Wartungszeiten, Wartungsobjekten und Wartungsergebnissen zu gewährleisten, wobei eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 15 Jahren einzuhalten ist. Sechstens sollten die Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer umfassenden Sicherheitsinspektion unterzogen werden, und Aufzüge mit einer Lebensdauer von mehr als 15 Jahren müssen alle sechs Monate einer speziellen Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, müssen zur Behebung sofort abgeschaltet werden. Siebtens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die Wartungsarbeiten nicht gemäß den Spezifikationen durchführen, falsche Wartungsaufzeichnungen, nicht genehmigte Einsätze und Rettungsüberstunden vornehmen, müssen sie mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 35.000 Euro rechnen. Wenn die Umstände schwerwiegend sind, werden die entsprechenden Qualifikationen entzogen, und im Falle von Sicherheitsunfällen wird die strafrechtliche Verantwortung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verfolgt. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 12. Juni 2025 offiziell umgesetzt.