Der neue Code schreibt vor, dass die Leistungsdichte der Aufzugskabinenbeleuchtung 0,6 Watt pro Quadratfuß nicht überschreiten darf und die Lüftungslüfterleistung für Kabinen ohne Klimaanlage 0,33 Watt pro Kubikfuß pro Minute nicht überschreiten darf. Wenn ein Aufzug angehalten wird und länger als 15 Minuten nicht besetzt ist, müssen sich die Innenbeleuchtung und die Lüftungsventilatoren der Kabine automatisch ausschalten. Aufzüge in Gesundheitseinrichtungen sind von dieser Anforderung ausgenommen.