Am 18. November 2024 veröffentlichte das Department of Housing, Local Government and Heritage of Ireland zusammen mit der Environmental Protection Agency of Ireland offiziell die obligatorische Spezifikation für die Entsorgung von Aufzügen und deren Entsorgung, Recycling und Rückverfolgbarkeit von Aufzügen in Irland. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die verbindlichen Beurteilungskriterien für Aufzugsschrott geklärt und 7 zentrale Beurteilungskriterien für obligatorischen Aufzugsschrott formuliert werden, darunter die Lebensdauer von mehr als 35 Jahren und aufgrund von Umbau nicht in der Lage, die aktuellen Sicherheitsstandards zu erfüllen, irreversible Ermüdungsschäden an den Kernbauteilen, erhebliche potenzielle Sicherheitsrisiken und kein Transformationswert, ein alterndes elektrisches System, das die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, nach schweren Unfällen nicht repariert werden kann, Energieverbrauch, der den Standard überschreitet und nicht erfüllt Standard durch Transformation und aufgrund einer Sicherheitsbewertung als ungeeignet für die weitere Verwendung befunden. Aufzüge, die eines der Kriterien erfüllen, müssen der Verschrottung unterliegen. Zweitens muss ein System zur Zulassung und Ablage von Aufzugsschrott eingerichtet werden, in dem klargestellt wird, dass Aufzugsschrott von der Benutzereinheit zusammen mit einem Antrag auf Ausschrottung und einem Sicherheitsbewertungsbericht bei der irischen Aufsichtsbehörde eingereicht werden muss. Demontage und Verschrottung können erst nach Genehmigung durchgeführt werden. Nach Fertigstellung des Schrotts muss die offizielle Einreichung innerhalb von 15 Arbeitstagen abgeschlossen sein, um die Registrierung der Aufzugsbenutzung zu stornieren. Drittens sollten die Anforderungen für die Demontage von Aufzügen und die Entsorgung aus Umweltschutzgründen standardisiert werden, wobei klargestellt wird, dass die Demontage von Aufzugsschrott von Einheiten mit offiziellen Qualifikationen durchgeführt werden muss, dass die Demontage den Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entsprechen muss und dass die illegale Demontage und das zufällige Wegwerfen von Abfallkomponenten strengstens verboten sind. Viertens sollte ein Recyclingsystem für Aufzugsabfallkomponenten eingerichtet werden, in dem die Anforderungen für klassifiziertes Recycling, Umweltschutzentsorgung und Recycling von Aufzugskomponenten aus Metall, elektrischen Komponenten, Kunststoffteilen und gefährlichen Abfällen geklärt werden. Dazu gehört auch, dass die Recyclingquote von Aufzugsmaterialien aus Metall nicht unter 90% liegen darf und gefährliche Abfälle zur ungefährlichen Entsorgung an qualifizierte Stellen übergeben werden müssen. Fünftens müssen die Hauptverantwortung konsolidiert und klargestellt werden, dass der Eigentümer der Aufzugsanlage die erste verantwortliche Person für die Entsorgung von Aufzugsschrott ist und die volle Verantwortung für den gesamten Prozess der Aufzugsschrotte, Demontage und Umweltschutzentsorgung trägt. Sechstens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die Verantwortlichen, die den Schrott nicht gemäß den Spezifikationen verarbeiten, illegal zerlegen, Abfallbestandteile illegal entsorgen und die Umweltschutzstandards nicht einhalten, müssen sie mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 35.000 Euro rechnen, und die entsprechende rechtliche Verantwortung wird untersucht, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 18. Mai 2025 offiziell umgesetzt.