Irland hat verbindliche neue Vorschriften zur Geräusch- und Schwingungsdämpfung von Aufzügen erlassen
Am 18. Dezember 2024 veröffentlichte das Department of Housing, Local Government and Heritage of Ireland zusammen mit der National Standards Authority of Ireland offiziell die obligatorische Spezifikation für den Geräusch- und Schwingungsschutz von Aufzügen, mit der die Geräusch- und Schwingungsplanung, Konstruktion, Inspektion und Umbau von Aufzügen in Irland umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst muss der Geltungsbereich geklärt werden, der alle neu installierten und in Betrieb befindlichen Aufzüge in Wohn-, Hotel-, Krankenhaus-, Schul- und Bürogebäuden in Irland abdeckt, wobei Wohngebäude die wichtigsten Steuerungsobjekte sind. Zweitens müssen verbindliche Grenzwerte für Geräusch- und Schwingungsgrenzwerte für neu installierte Aufzüge formuliert werden. Ab dem 1. Juni 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge die höchsten Anforderungen der EU-Schallnorm EN 81-82 erfüllen. Der Geräuschgrenzwert in der Aufzugskabine von Wohngebäuden darf 50 dB (A) nicht überschreiten, der Körperschallgrenzwert im Schlafzimmer darf 30 dB (A) nicht überschreiten und die vertikale Schwingungsgrenze der Kabine darf 0,1 m/s² nicht überschreiten. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert und benutzt werden. Drittens sollten die Lärmschutzanforderungen für in Betrieb befindliche Aufzüge geklärt werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen alle 5 Jahre einer speziellen Geräusch- und Vibrationsprüfung unterzogen werden. Bei Aufzügen, die den Standard übertreffen, müssen die Steuerung und der Umbau innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Nach dem Umbau müssen sie die offizielle Inspektion bestehen, und Aufzüge, die den Standards nicht entsprechen, dürfen nicht weiter betrieben werden. Viertens gilt es, die Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Aufzügen zu präzisieren, spezielle technische Richtlinien für die Schalldämpfung, Schwingungsisolierung und Schalldämpfung von Aufzugsschächten, Maschinenräumen, Kabinen, Antriebssystemen und Führungsschienen zu formulieren und die baulichen Anforderungen an die Geräuschreduzierung bei der Installation von Aufzügen zu klären. Fünftens: Standardisieren Sie die Anforderungen an die Geräusch- und Schwingungsprüfung, klären Sie den standardisierten Prozess der Geräusch- und Schwingungserkennungsmethoden für Aufzüge, die Erkennungsinstrumente, die Anordnung der Messpunkte und die Testbedingungen, und die Prüfinstitution muss die offizielle Qualifikationsanerkennung Irlands erhalten. Sechstens sollte die Hauptverantwortung gestärkt werden, indem klargestellt wird, dass die Konstruktions-, Herstellungs- und Installationseinheiten der Aufzüge in vollem Umfang für das Geräusch- und Schwingungsverhalten neu installierter Aufzüge verantwortlich sind und dass die Benutzereinheit des Aufzugs die volle Verantwortung für den Schallschutz und die tägliche Verwaltung der in Betrieb befindlichen Aufzüge trägt. Siebtens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die die Planung, Installation, Umbau und Inspektion nicht gemäß den Spezifikationen abschließen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 Euro auferlegt, und die entsprechenden Qualifikationen werden widerrufen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 18. Juni 2025 offiziell umgesetzt.