Die EU hat die überarbeitete Version der Aufzugssicherheitsrichtlinie von 2024 veröffentlicht
Am 18. Dezember 2024 veröffentlichte das Amtsblatt der Europäischen Union offiziell die überarbeitete Version der Aufzugssicherheitsrichtlinie (EU 2024/2749), die die alte Version der Richtlinie 2014/33/EU ersetzt, der Kernverordnung für den Marktzugang und das Sicherheitsmanagement von Aufzügen in der EU. Zu den Kerninhalten dieser Überarbeitung gehören: Erstens die Aktualisierung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen (EHSR) für Aufzugsprodukte, Hinzufügung besonderer Sicherheitsanforderungen für intelligente Aufzüge, neue Federungssysteme und elektronische Sicherheitskomponenten, um sie an die neuesten Entwicklungen der Aufzugstechnologie anzupassen. Zweitens gilt es, die Anforderungen an die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge zu verschärfen, den Prozess und die Normen für die Typprüfung und die CE-Zertifizierung zu optimieren und das Qualitätskontrollniveau von Sicherheitsbauteilen zu verbessern. Drittens gilt es, die Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit und den Umweltschutz von Aufzugsprodukten zu klären und vorzuschreiben, dass der Anteil der stofflichen Wiederverwertbarkeit von Aufzugsprodukten mindestens 85% beträgt, um die umweltfreundliche und kohlenstoffarme Entwicklung der Aufzugsindustrie zu fördern. Viertens sollten die Anforderungen an die Aufzugswartung und das Sicherheitsmanagement der in Betrieb befindlichen Geräte präzisiert und die verbindlichen Standards für die Qualifizierung von Wartungseinheiten, die Schulung und Bewertung des Wartungspersonals und die regelmäßige Inspektion von in Betrieb befindlichen Aufzügen geklärt werden. Fünftens: Optimieren Sie die Regeln für den freien Verkehr von Aufzugsprodukten innerhalb der EU, vereinheitlichen Sie die Marktüberwachungsstandards der einzelnen Mitgliedstaaten und sorgen Sie für die gegenseitige Anerkennung von Aufzugsprodukten und Sicherheitskomponenten in der gesamten EU. Sechstens gilt es, die Straf- und Marktaustrittsmechanismen für nicht konforme Produkte zu klären, Rückrufaktionen, Verkaufsverbote, Bußgelder und andere Strafmaßnahmen für Produkte einzuführen, die nicht den Normen entsprechen, und die Marktaufsicht zu verstärken. Die Richtlinie verpflichtet alle 27 EU-Mitgliedstaaten, die Transformation des innerstaatlichen Rechts vor dem 29. Mai 2026 abzuschließen, und sie wird am 30. Mai 2026 in der gesamten EU offiziell umgesetzt.