Österreich hat verbindliche neue Vorschriften für altersgerechtes und barrierefreies Bauen von Aufzügen erlassen
Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte das österreichische Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaft zusammen mit dem Austrian Standards Institute offiziell die verbindliche Spezifikation für ein barrierefreies und altersgerechtes Sicherheitsmanagement von Aufzügen, mit der das altersgerechte Design, die barrierefreie Konstruktion, der Umbau und die Modernisierung sowie die Notentsorgung von Aufzügen in Österreich umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die verbindlichen altersfreundlichen Anforderungen für neu installierte Aufzüge geklärt werden. Ab dem 1. April 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in Wohn-, Medizin-, Altenpflege- und öffentlichen Dienstleistungsgebäuden in Österreich den EU-Standards für barrierefreies Design und besonderen altersfreundlichen Anforderungen entsprechen und mit hohen und niedrigen zweireihigen Braille-Tasten, vollständiger Sprachübertragung, doppelseitigen Handläufen im Auto, Rollstuhldrehplatz und barrierefreiem Bodendesign ausgestattet sein. Zweitens muss das Zeitlimit für den altersgerechten Umbau vorhandener Aufzüge geklärt werden. Wohnaufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren und Aufzüge in Altenpflege- und medizinischen Gebäuden mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren müssen vor 2028 altersgerecht modernisiert und umgebaut werden. Nach dem Umbau müssen sie die offizielle barrierefreie Leistungsprüfung bestehen, und Aufzüge, die den Standards nicht entsprechen, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Drittens gilt es, die altersgerechten Anforderungen für Rettungsdienste zu verfeinern und klarzustellen, dass das Aufzugsnotrufgerät mit Ein-Tasten-Funktion, bidirektionaler Sprachsprechanlage und automatischen Ortungsfunktionen ausgestattet sein muss. Der Notruf muss 24 Stunden am Tag effektiv reagieren, und bei der Rettung einer Falle muss den Rettungsbedürfnissen älterer und behinderter Menschen Vorrang eingeräumt werden. Viertens müssen die Wartungs- und Inspektionsvorschriften verschärft und klargestellt werden, dass altersgerechte Aufzüge alle 12 Tage routinemäßig gewartet werden und einmal im Jahr eine spezielle barrierefreie Inspektion durchgeführt wird. Das Wartungspersonal muss speziell für altersgerechte Dienstleistungen geschult werden und mit Zertifikaten arbeiten. Fünftens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen, Gewährung eines finanziellen Zuschusses von maximal 35% und Steuererleichterungen für Aufzugsanlagen, die im Voraus altersgerecht umgebaut wurden und die höchste Barrierefreiheit erreichen. Sechstens: Formulierung von Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die die Planung, den Umbau und die Wartung nicht gemäß den Spezifikationen abschließen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 Euro auferlegt. Die entsprechenden Qualifikationen werden widerrufen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 15. April 2025 offiziell umgesetzt.