Am 22. Oktober 2024 veröffentlichte das rumänische Entwicklungsministerium zusammen mit der rumänischen Normenvereinigung offiziell die verbindliche Spezifikation für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit der der Marktzugang, die Wartungsqualifikation und die Sicherheitskontrolle von Aufzügen auf dem rumänischen Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst gilt es, die Anforderungen an den Marktzugang für importierte Aufzüge zu verschärfen. Alle kompletten Aufzugsmaschinen und wichtigsten Sicherheitskomponenten, die auf den rumänischen Markt kommen, müssen eine EU-CE-Kennzeichnung und eine offizielle rumänische Konformitätsbescheinigung erhalten. Unzertifizierte Produkte dürfen nicht importiert, verkauft und verwendet werden. Zweitens sollten die Kontrollen in den Importhäfen verstärkt werden. Der Zoll muss das CE-Zertifikat, die Konformitätsbescheinigung, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgegeben. Drittens muss die Qualifikationsschwelle für Wartungseinheiten geklärt werden. Alle Einheiten, die in Rumänien Wartungsarbeiten an Aufzügen durchführen, müssen über eine vom rumänischen Beamten ausgestellte spezielle Qualifikationslizenz verfügen, ein vollständiges Qualitätsmanagementsystem einrichten und sich jedes Jahr einer offiziellen Qualifikationsprüfung unterziehen. Viertens muss das auf Bescheinigungen beruhende Beschäftigungssystem für Wartungspersonal gestärkt werden. Das gesamte Wartungspersonal von Aufzügen muss die duale theoretische und praktische Prüfung durch einen rumänischen Beamten bestehen, ein nationales Qualifikationszertifikat für Wartungsarbeiten erwerben und jedes Jahr mindestens 30 Stunden an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Fünftens: Verfeinern Sie die Wartungshäufigkeit und die Projektstandards und stellen Sie klar, dass Personenaufzüge einmal alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen, Lastenaufzüge einmal im Monat routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und Rolltreppen einmal alle 10 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen. Sechstens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verbessern und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Aufzug innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss und dass die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten muss. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 22. April 2025 offiziell umgesetzt.