Am 22. Oktober 2024 veröffentlichte das griechische Ministerium für Umwelt und Energie zusammen mit der Griechischen Organisation für Normung offiziell die verbindliche Spezifikation für seismische Sicherheit und alte Renovierung von Aufzügen, mit der das seismische Design, die alte Renovierung und die Sicherheitssteuerung von Aufzügen in Griechenland umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die obligatorischen seismischen Anforderungen für neu installierte Aufzüge geklärt werden. Ab dem 1. April 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in Griechenland der seismischen Norm EN 81-77 der europäischen Norm EN 81-77 sowie den lokalen griechischen Spezifikationen für die seismische Bemessung entsprechen und das entsprechende seismische Bemessungsschema anwenden, das der seismischen Intensität des Gebiets entspricht, in dem sich das Gebäude befindet. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert, verkauft und verwendet werden. Zweitens sollte das Zeitlimit für die Umgestaltung alter Aufzüge geklärt werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge mit einer Lebensdauer von mehr als 20 Jahren müssen vor 2028 die seismische Leistungsbewertung und die Sicherheitsverbesserung abgeschlossen haben, und Aufzüge mit einer Lebensdauer von mehr als 30 Jahren müssen den Umbau vor 2026 abschließen. Aufzüge, die nicht termingerecht fertiggestellt werden, dürfen nicht weiter betrieben werden. Drittens sollten die verbindlichen Normen für seismische Bauteile von Aufzügen verfeinert und die Anforderungen an die seismische Planung, Prüfung und Installation von Kernkomponenten wie Führungsschienen, Aufhängungen, Kabinen, Sicherheitseinrichtungen und Puffer geklärt werden, um die Sicherheitsleistung von Aufzügen in Erdbebenszenarien zu gewährleisten. Viertens: Standardisieren Sie die Anforderungen an die Notfallentsorgung bei Erdbeben. Aufzüge müssen mit Verbindungseinrichtungen zur Erdbebenüberwachung ausgestattet sein. Sobald die Erdbeben-Frühwarnung ausgelöst wird, halten sie automatisch in der nächsten Etage an, öffnen die Tür, um die Passagiere zu evakuieren, und unterbrechen die Hauptstromversorgung. Fünftens: Verschärfung der Wartungs- und Inspektionsvorschriften, Durchführung einer Sonderinspektion der seismischen Bauteile von Aufzügen einmal jährlich und alle 5 Jahre einer umfassenden seismischen Leistungsprüfung. Sechstens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die das Design, die Bewertung und die Transformation nicht gemäß den Spezifikationen abschließen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 35.000 Euro auferlegt. Die entsprechenden Qualifikationen werden widerrufen, wenn die Umstände schwerwiegend sind. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 22. April 2025 offiziell umgesetzt.