Diese Richtlinie zielt auf bestehende Aufzüge ab, die vor 1995 in Japan installiert wurden. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören: die Vorschrift, dass alle Zielaufzüge den seismischen Standards der Ausgabe 2024 des japanischen Baustandardgesetzes entsprechen müssen, zusätzliche Anforderungen an die Erdbebensicherheit von Aufzugsleitschienen, Kabinenbefestigungen und Notauseinrichtungen; Klärung der Aufsichtsverantwortung der lokalen Behörden und Einführung von gestaffelten Bußgeldern für Gebäudeeigentümer, die die Renovierung nicht termingerecht abschließen; Einrichtung eines speziellen Subventionsfonds, der einen Kostenzuschuss von maximal 50% für seismische Sanierungsprojekte gewährt die die Anforderungen erfüllen . Die Richtlinie wird am 1. Oktober 2024 offiziell umgesetzt, und die seismische Nachrüstung von rund 280.000 alten Aufzügen im ganzen Land wird in drei Schritten abgeschlossen.