Spanien hat neue Vorschriften zur Renovierung und zum Sicherheitsmanagement alter Aufzüge erlassen
Am 2. April 2024 erließ das spanische Amtsblatt offiziell das Königliche Dekret 355/2024, mit dem die neue Version der technischen Zusatzspezifikation für Aufzüge ITC AEM 1 genehmigt wurde. Damit wurde die alte Version von 1997 ersetzt, die am 2. Oktober 2024 in ganz Spanien offiziell eingeführt wurde. Zu den Kerninhalten der neuen Verordnung gehören: Zunächst müssen die verbindlichen Konformitätsanforderungen für die Inbetriebnahme von Aufzügen geklärt werden. Alle neu installierten Aufzüge müssen den EU-Normen der Serie EN 81 und den spanischen lokalen technischen Spezifikationen entsprechen und dürfen erst nach Erhalt der offiziellen Konformitätsbescheinigung in Betrieb genommen werden. Zweitens sollten die Anforderungen für den Umbau alter Aufzüge präzisiert werden, wobei klargestellt wird, dass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren eine Bewertung der Sicherheitsleistung durchführen, anhand der Bewertungsergebnisse einen Umbauplan erstellen, sich auf die Modernisierung des Türsystems, des Bremssystems, der Sicherheitsschutzeinrichtung und des Notfallrettungssystems konzentrieren und nach dem Umbau die offizielle Inspektion bestehen müssen. Drittens sollten die Anforderungen an das Wartungsmanagement für Aufzüge verschärft werden, indem klargestellt wird, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßig gewartet werden und Rolltreppen alle 10 Tage routinemäßig gewartet werden. Die Wartungseinheit muss über eine offizielle spanische Qualifikationslizenz verfügen, das Wartungspersonal muss mit Zertifikaten arbeiten und alle Wartungsaufzeichnungen müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Viertens gilt es, die Anforderungen an die Aufzugsinspektion zu verbessern und klarzustellen, dass in Betrieb befindliche Aufzüge einmal im Jahr einer regelmäßigen Inspektion und alle 5 Jahre einer umfassenden technischen Inspektion unterzogen werden müssen. Aufzüge, die die Inspektion nicht bestehen, müssen zur Behebung sofort abgeschaltet werden. Fünftens: Standardisieren Sie die Anforderungen an die Notfallrettung in Aufzügen und stellen Sie klar, dass die Rettung bei einem Aufzugsfall innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss. Die Wartungseinheit muss ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten und jedes Jahr mindestens zwei Rettungsübungen durchführen. Sechstens: Formulieren Sie Maßnahmen zur Bestrafung von Verstößen. Für die verantwortlichen Personen, die die Wartung, Inspektion und Umgestaltung nicht gemäß den Spezifikationen durchführen, wird ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu 60.000 Euro auferlegt. Die entsprechenden Qualifikationen werden widerrufen, wenn die Umstände schwerwiegend sind.