Die Europäische Kommission hat am 12. März 2024 die Sicherheitsvorschriften für Aufzüge (Revision 2024) offiziell veröffentlicht. Bei dieser Überarbeitung handelt es sich um die größte Anpassung der europäischen Sicherheitsvorschriften für Aufzüge in den letzten zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen drei neue verbindliche Anforderungen: Erstens müssen alle Aufzüge in neuen öffentlichen Gebäuden die vollständigen Spezifikationen für barrierefreie Designs erfüllen, um den Bedürfnissen behinderter und älterer Menschen gerecht zu werden; zweitens müssen die in Betrieb befindlichen Aufzüge bis Ende 2027 die Modernisierung des bidirektionalen Notfallkommunikationssystems abschließen, um eine direkte Verbindung zu den örtlichen Rettungsbehörden herzustellen; drittens müssen neue Anforderungen für die digitale Rückverfolgbarkeit des gesamten Lebenszyklus von Aufzüge werden hinzugefügt, wodurch die Hauptverantwortlichen für den gesamten Prozess der Planung, Installation und Wartung von Aufzügen geklärt werden. Die Verordnung wird am 1. Januar 2026 in 27 EU-Mitgliedstaaten offiziell in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten müssen die Umsetzung der unterstützenden lokalen Regeln während der Übergangsphase abschließen.