Zu den Kerninhalten dieser Richtlinie gehören: die Vorschrift, dass alle neuen Aufzüge standardmäßig mit intelligenten Betriebs- und Wartungssystemen ausgestattet sein müssen, die Funktionen Echtzeitüberwachung, Fehlerfrühwarnung, Notfallalarm und Ferndiagnose umfassen; Klärung des Zeitknotens für die Installation intelligenter Betriebs- und Wartungssysteme für bestehende Aufzüge, Abschluss der Installation von Aufzügen in öffentlichen Gebäuden bis Ende 2025 und Realisierung der vollständigen Abdeckung von Wohnaufzügen bis Ende 2027; Schaffung eines einheitlichen Datenplattform für intelligenter Betrieb und Wartung von Aufzügen in Südkorea, Realisierung der Datenkommunikation zwischen Aufsichtsbehörden, Benutzereinheiten und Wartungseinheiten; Einrichtung von Sondersubventionen, Bereitstellung von Kostenunterstützung von bis zu 30% für förderfähige Installationsprojekte. Die Richtlinie wird am 1. Januar 2025 offiziell umgesetzt.