Die Europäische Union hat neue Regeln für den Marktzugang von Aufzugsanlagen erlassen und damit die Anforderungen an die Einhaltung der CE-Zertifizierung ab 2025 verschärft
Am 15. Februar 2024 veröffentlichte die Europäische Union in ihrem Amtsblatt offiziell die überarbeitete Verordnung über die Einhaltung des Marktzugangs für Aufzüge und Hebezeuge, mit der der ursprüngliche Rahmen für die CE-Zertifizierung von Aufzügen erheblich aktualisiert wurde. Die neue Verordnung trat am 1. Januar 2025 offiziell in Kraft und gilt für Aufzüge, Rolltreppen, Fahrsteige und ihre wichtigsten Sicherheitskomponenten, die in 27 EU-Mitgliedstaaten auf den Markt kommen. Zu den Kerninhalten dieser Überarbeitung gehören: Erstens: Verschärfung der Anforderungen an die Prüfung technischer Dokumente für die CE-Zertifizierung, Verpflichtung der Hersteller zur Bereitstellung vollständiger technischer Dokumente für den gesamten Prozess der Konstruktion, Herstellung und Prüfung und Erweiterung des Produktumfangs der obligatorischen Prüfungen durch externe Labore, einschließlich wichtiger Sicherheitskomponenten wie Aufzugssicherungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Puffer und Türverriegelungen; zweitens müssen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette eingeführt werden, sodass die Hersteller ein System zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette einrichten müssen Klären Sie für zentrale Aufzugskomponenten die rückverfolgbaren Informationen über den gesamten Prozess der Rohstofflieferanten, der Produktions- und Verarbeitungsglieder sowie der Qualitätsprüfstellen, und die EU-Marktaufsichtsbehörden können jederzeit eine Überprüfung der Lieferkette durchführen; drittens fügen Sie Anforderungen an die Einhaltung von Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzanforderungen hinzu, sodass Aufzugsprodukte einen vollständigen Bericht über die Energieeffizienz über den gesamten Lebenszyklus vorlegen müssen, die entsprechenden Anforderungen der EU-Richtlinie über grüne Produkte erfüllen und die quantitativen Bewertungsstandards für Energieeinsparendes Design und Wiederverwertbarkeit von Materialien; Viertens: Fügen Sie die Anforderungen an die Einhaltung der Cybersicherheit für intelligente Aufzüge hinzu. Aufzugsprodukte mit Internet der Dinge, Fernüberwachung und intelligenten Steuerfunktionen müssen die einschlägigen Anforderungen der EU-Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) erfüllen und einen Bericht über die Cybersicherheitsrisiken sowie ein Datenschutzsystem vorlegen, um Cyberangriffen und Datenlecks im Zusammenhang mit intelligenten Aufzügen vorzubeugen; fünftens müssen die Anforderungen an die Überwachung nach der Markteinführung verschärft werden. Die Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten werden die Stichprobenkontrolle von Aufzugsprodukten, die auf dem Markt verkauft werden, verstärken. Für Produkte, die die Konformitätsanforderungen nicht erfüllen, können sie Strafmaßnahmen wie einen obligatorischen Rückruf, ein Markteintrittsverbot und Bußgelder ergreifen und illegale Hersteller in die schwarze Liste der EU aufnehmen, um zu verhindern, dass ihre Produkte auf den EU-Markt gelangen. Durch die Umsetzung dieser neuen Verordnung wurden die Schwellenwerte für das Inverkehrbringen von Aufzugsprodukten auf den EU-Markt erheblich angehoben und neue Konformitätsstandards für den Exporthandel der weltweiten Aufzugshersteller in die EU festgelegt.