Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 soll die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 20. Januar 2027 vollständig ersetzen
Die EU-Maschinenverordnung wurde im Juni 2023 offiziell verabschiedet und zielt darauf ab, das Sicherheitsniveau von Maschinenprodukten zu verbessern, die Konformitätsverfahren zu vereinfachen und die Marktaufsicht zu stärken. Im Vergleich zur alten Richtlinie gehören zu den wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung:
1) Gilt unmittelbar für alle Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist;
2) Verschärfte Herstellerpflichten, was die Einrichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit des gesamten Produktlebenszyklus erfordert;
3) Verstärkte Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden, sodass verdächtige Produkte an den Grenzen zurückgehalten werden können;
4) Einführung des Begriffs „Wirtschaftsakteure“ zur Klarstellung der Verantwortlichkeiten der Importeure und Händler;
5) Aktualisierung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für Maschinenprodukte.
Für die Aufzugsbranche gelten für Aufzüge und Aufzüge mit Geschwindigkeiten von nicht mehr als 0,15 m/s diese Verordnung und nicht mehr die Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU). 