Am 12. Oktober 2024 veröffentlichte die ägyptische Allgemeine Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC) zusammen mit dem ägyptischen Wohnungsministerium offiziell die verbindliche Spezifikation für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit der die Produktzertifizierung, die Sicherheitskontrolle und das Wartungsmanagement von Aufzügen auf dem ägyptischen Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst wird klargestellt, dass alle kompletten Aufzugsmaschinen und zentralen Sicherheitskomponenten, die auf den ägyptischen Markt kommen, eine obligatorische GOEIC-Zertifizierung von Ägypten erhalten müssen und dass nicht zertifizierte Produkte nicht importiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Zweitens gilt es, die Kontrollen in den Importhäfen zu verschärfen. Der Zoll muss das GOEIC-Zertifikat, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgegeben. Drittens sollten die jährlichen Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer Überprüfung der ägyptischen Normen unterzogen werden, und Aufzüge, die den Standards nicht entsprechen, müssen sofort zur Behebung abgeschaltet werden. Viertens wird klargestellt, dass Aufzugsanlagen die offizielle Zulassungslizenz Ägyptens erhalten müssen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen müssen und dass das Wartungspersonal die offizielle Bewertung Ägyptens bestehen und mit Zertifikaten arbeiten muss. Fünftens gilt es, die Anforderungen an die Notfallrettung zu verbessern und klarzustellen, dass die Rettung bei einem Aufzug innerhalb von 30 Minuten vor Ort erledigt werden muss und dass die Wartungseinheit ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten muss. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der Sicherheitsdaten für Aufzüge. Alle Aufzeichnungen über Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion von Aufzügen müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 12. April 2025 offiziell umgesetzt.