Neuseeland hat neue Vorschriften zur Sicherheit und Barrierefreiheit von Aufzügen erlassen
Am 18. Februar 2025 erließ das neuseeländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE) zusammen mit Standards New Zealand offiziell die Änderung der Sicherheitsmanagementvorschriften für Aufzüge und Rolltreppen, mit der das Sicherheitsdesign, die barrierefreie Konstruktion und das Betriebsmanagement von Aufzügen in Neuseeland umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten dieser Überarbeitung gehören: Erstens, vollständige Anpassung an die neueste Version der Aufzugssicherheitsstandards der Serie AS/NZS 1735, Aktualisierung der neuseeländischen Sicherheitsanforderungen für Aufzüge und Vereinheitlichung der nationalen Sicherheitsspezifikationen für Aufzüge. Zweitens sollten die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Aufzügen verschärft und klargestellt werden, dass alle neu installierten Aufzüge in öffentlichen Gebäuden mit vollständig barrierefreien Einrichtungen ausgestattet sein müssen und dass Aufzüge in bestehenden Gebäuden vor 2030 barrierefrei umgebaut werden müssen. Drittens müssen die Anforderungen an das Wartungsmanagement von Aufzügen verbessert und klargestellt werden, dass Aufzugsanlagen die offizielle Zulassungslizenz Neuseelands besitzen, alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und Wartungsaufzeichnungen mindestens 5 Jahre lang aufbewahren müssen. Viertens sollten die Anforderungen an die Notfallrettung verschärft und klargestellt werden, dass der Aufzugsalarm innerhalb von 5 Minuten reagiert und innerhalb von 30 Minuten vor Ort behoben werden muss. Andernfalls drohen den Einheiten, die die Vorschriften nicht einhalten, hohe Bußgelder. Fünftens: Das digitale Rückverfolgungssystem für Aufzüge muss zwingend gefördert werden. Alle neu installierten Aufzüge müssen an die nationale Plattform zur Überwachung der Aufzugssicherheit in Neuseeland angeschlossen werden. In Betrieb befindliche Aufzüge müssen den Systemzugang vor 2028 abschließen. Die Änderung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 18. August 2025 offiziell umgesetzt.