Diese Verordnung basiert auf der Ökodesign-Richtlinie der EU und beinhaltet folgende Kerninhalte: Einführung eines einheitlichen EU-Einstufungssystems für Aufzüge, Einteilung der Aufzüge in fünf Klassen von A++ bis D; die Vorschrift, dass alle neuen Aufzüge, die auf den EU-Markt kommen, ab dem 1. Januar 2027 die Klasse A+ und höher erreichen müssen und dass Aufzüge mit niedriger Energieeffizienz unter Klasse B nicht in Verkehr gebracht werden dürfen; Aktualisierung der verbindlichen Prüfstandards für den Energieverbrauch von Aufzügen, klargestellt Festlegung der Prüfmethoden für Bereitschaftsenergieverbrauch und Betriebsenergie Effizienz des Verbrauchs und der regenerativen Energienutzung von Aufzügen; alle Aufzugsprodukte müssen mit einem einheitlichen EU-Energieeffizienzlabel versehen sein, da sie sonst nicht auf dem EU-Markt verkauft werden können. Die Verordnung sieht eine 22-monatige Übergangsfrist vor und wird offiziell am 1. Januar 2027 in Kraft treten.