Belgien hat verbindliche neue Vorschriften zur Energieeffizienz und Klimaneutralität von Aufzügen erlassen
Am 10. November 2024 veröffentlichte der Föderale Öffentliche Dienst Belgiens zusammen mit dem Belgischen Institut für Normung offiziell die verbindliche Managementspezifikation für Energieeffizienz und Klimaneutralität von Aufzügen, mit der die Kontrolle des CO2-Fußabdrucks, die Energieeinsparung und die Umweltzertifizierung von Aufzügen in Belgien umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen verbindliche Anforderungen an die Klimaneutralität neu installierter Aufzüge formuliert werden. Ab dem 1. Mai 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in Belgien den gesamten CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus abrechnen, eine offizielle CO2-Neutralitätszertifizierung erhalten und die Buchhaltungsdaten müssen vollständig rückverfolgbar sein. Aufzüge, die nicht den Normen entsprechen, dürfen nicht installiert, verkauft und benutzt werden. Zweitens sollten die verbindlichen Energieeffizienzstandards für neu installierte Aufzüge geklärt werden. Alle neu installierten Aufzüge müssen den höchsten EU-Energieeffizienzgrad von A+++ erreichen und die belgischen Standards für umweltfreundliches Bauen erfüllen, wobei Technologien zur Anpassung der Stromversorgung an erneuerbare Energien und Geräte zur Energierückkopplung Vorrang haben. Drittens müssen die Anforderungen an die Umstellung auf Energieeinsparung für bestehende Aufzüge geklärt werden, sodass in Betrieb befindliche Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 10 Jahren vor 2030 die Umstellung auf Energieeinsparung abgeschlossen haben müssen, wobei der Energieeffizienzgrad A+ und höher erreicht und die Intensität der CO2-Emissionen um mehr als 40% reduziert werden muss. Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht weiterbetrieben werden. Viertens: Unterstützung von Anreizmaßnahmen, Gewährung eines finanziellen Zuschusses von maximal 40% und Steuererleichterungen für Aufzugsanlagen, die im Vorfeld die Umstellung auf Energieeinsparung abschließen und die Zertifizierung zur Klimaneutralität erhalten. Fünftens: Verstärkung der Überwachungs- und Strafmaßnahmen. Für Aufzüge, die den CO2-Fußabdruck und die Anforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen, wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 40.000 Euro verhängt, und bei fortgesetzten Verstößen werden zusätzliche Strafen verhängt. Sechstens: Standardisieren Sie die Verwaltung der grünen Etiketten für Aufzüge, sodass alle Aufzüge den Energieeffizienzgrad, Informationen zum CO2-Fußabdruck und den Status der Klimaneutralität an einer gut sichtbaren Stelle im Auto veröffentlichen müssen, und die öffentliche Aufsicht akzeptieren. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 10. Mai 2025 offiziell umgesetzt. 