Österreich hat neue Vorschriften zur Wartung und zum Sicherheitsmanagement von Aufzügen erlassen
Am 5. November 2024 veröffentlichte das Austrian Standards Institute (ASI) zusammen mit dem österreichischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz offiziell die Spezifikation für das Sicherheitsmanagement und die Wartung von Aufzügen und Rolltreppen, mit der das Wartungsmanagement, die Personalqualifizierung, die Sicherheitskontrolle und die Notfallrettung von Aufzügen in Österreich umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die Qualifikationsanforderungen für Wartungseinheiten für Aufzüge geklärt werden. Alle Einheiten, die in Österreich die Wartung von Aufzügen durchführen, müssen die offiziell anerkannte Qualifikationslizenz Österreichs erwerben, ein vollständiges Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystem einrichten und sich jedes Jahr einer offiziellen Qualifikationsprüfung unterziehen. Zweitens müssen die Qualifikations- und Schulungsanforderungen des Wartungspersonals gestärkt werden. Das gesamte Wartungspersonal von Aufzügen muss die Prüfung der beruflichen Fähigkeiten eines österreichischen Beamten bestehen, die Qualifikation zur Arbeit mit einem Zertifikat erwerben und jedes Jahr mindestens 45 Stunden an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Personal ohne Lizenz ist es nicht gestattet, Wartungsarbeiten an Aufzügen durchzuführen. Drittens sollten Sie die Häufigkeit und die Projektanforderungen der Aufzugswartung präzisieren und klarstellen, dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen, Lastenaufzüge einmal im Monat routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und Rolltreppen einmal alle 10 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen, und standardisierte Wartungsarbeiten, Betriebsspezifikationen und Qualitätsstandards formulieren. Viertens sollten die Anforderungen an die Notfallrettung verbessert und klargestellt werden, dass der Aufzugsalarm innerhalb von 5 Minuten reagiert und innerhalb von 30 Minuten vor Ort behoben werden muss. Die Wartungseinheit muss ein 24-Stunden-Notfallsystem einrichten und jedes Jahr mindestens zwei Notfall-Rettungsübungen durchführen. Fünftens müssen die Inspektionsvorschriften für in Betrieb befindliche Aufzüge verschärft werden. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer umfassenden Sicherheitsinspektion und alle 5 Jahre einem umfassenden Leistungs- und Belastungstest unterzogen werden. Aufzüge, die die Inspektion nicht bestehen, müssen zur Behebung sofort abgeschaltet werden. Sechstens: Standardisieren Sie die Anforderungen an Wartungsaufzeichnungen und Dateiverwaltung. Alle Wartungsaufzeichnungen, Inspektionsberichte und Aufzeichnungen zur Störungsbehebung müssen vollständig archiviert werden und eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren haben. Sie müssen der Aufsichtsabteilung und der Bedieneinheit des Aufzugs zur Verfügung stehen, um Anfragen stellen zu können. Die Spezifikation hat eine Übergangsfrist von 6 Monaten und wurde am 5. Mai 2025 offiziell umgesetzt.