Am 5. November 2024 veröffentlichte das kroatische Bauministerium zusammen mit dem kroatischen Normungsinstitut offiziell die verbindliche Managementspezifikation für die altersgerechte und barrierefreie Gestaltung von Aufzügen, mit der die barrierefreie Gestaltung, die altersgerechte Umgestaltung und das Betriebsmanagement von Aufzügen in Kroatien umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst müssen die verbindlichen Konstruktionsanforderungen für neu installierte Aufzüge geklärt werden. Ab dem 1. Mai 2025 müssen alle neu installierten Aufzüge in öffentlichen Gebäuden und neu errichteten Wohngebäuden ab 3 Stockwerken den EU-Standards für barrierefreies Design entsprechen und den Bedürfnissen von Menschen mit Seh-, Hör-, Körper- und kognitiven Beeinträchtigungen gerecht werden. Zweitens müssen die barrierefreien Konstruktionsspezifikationen des Fahrzeugs verfeinert und die verbindlichen Normen für die Mindestnetzgröße des Fahrzeugs, den Wendeplatz für Rollstühle, hohe und niedrige doppelseitige Handläufe und rutschfesten Boden geklärt werden. Die Türöffnungsbreite des Fahrzeugs beträgt mindestens 900 mm, und die minimale interne Netzgröße beträgt mindestens 1400 mm × 1600 mm. Drittens sollten die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Bedienoberfläche standardisiert und klargestellt werden, dass die Tasten mit erhöhter Brailleschrift, kontrastreichen visuellen Zeichen und vollständigen Sprachansagen mit einem Tastendurchmesser von mindestens 35 mm ausgestattet sein müssen. Die Tasten müssen in zwei Reihen an hohen und niedrigen Positionen angeordnet sein. Viertens: Klären Sie die Frist für den Umbau vorhandener Aufzüge ab. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge in öffentlichen Gebäuden müssen vor 2028 barrierefrei modernisiert und umgebaut werden. Aufzüge, die den Umbau nicht termingerecht abgeschlossen haben, dürfen nicht weiter betrieben werden. Fünftens: Einrichtung eines Abnahme- und Inspektionssystems für barrierefreie Aufzüge, Aufnahme barrierefreier Konstruktionsanforderungen in die obligatorischen Punkte der Abnahme der Aufzüge und der jährlichen Inspektion, damit Aufzüge, die den Normen nicht entsprechen, die Inspektion nicht bestehen können. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 5. Mai 2025 offiziell umgesetzt.