T/CEA 0067-2026 Technische Spezifikation für das Notbeleuchtungs- und Evakuierungsanzeigesystem für Aufzüge, das im September 2026 offiziell eingeführt wurde
Kerninhalt der Norm: Erstens, Systemabdeckung, Klärung der Anforderungen an das Notbeleuchtung- und Evakuierungsanzeigesystem für den gesamten Bereich von Aufzugskabine, Schacht, Maschinenraum, Schaltschrank, Podest und Grube, das alle Kategorien von Personenaufzügen, Lastenaufzügen, medizinischen Aufzügen und Rolltreppen abdeckt; Zweitens, Anforderungen an die Leistung der Notbeleuchtung, zur Klärung der Notbeleuchtungsstandards für verschiedene Bereiche: Die Bodenbeleuchtungsstärke der Notbeleuchtung in der Kabine beträgt ≥50 lx, die Bodenbeleuchtungsstärke der Notbeleuchtung in Schächten, Gruben und Maschinenräumen ≥ 20 lx, die Bodenbeleuchtungsstärke der Notbeleuchtung bei Landungen beträgt ≥ 10 lx, die Reaktionszeit beim Start der Notbeleuchtung beträgt ≤ 0,5 s und die Akkulaufzeit nach einem Stromausfall beträgt nicht weniger als 90 Minuten. Drittens, Spezifikation des Evakuierungsanzeigesystems, in der die Anforderungen an Evakuierungsschilder an Aufzugspodesten, Schächten und Maschinenräumen geklärt werden. Die Hinweisschilder für die Evakuierung müssen im dualen Modus der Lichtspeicherung vom Typ + Elektrolumineszenz verwendet werden. Bei Brand, Stromausfall und anderen Notfällen können sie die Evakuierungsrichtung und die Position der Sicherheitsausgänge mit einer Schildhelligkeit von ≥ 50 cd/㎡ deutlich anzeigen. Viertens müssen die Anforderungen an das Stromversorgungssystem, das Notbeleuchtung- und Evakuierungsanzeigesystem mit einer unabhängigen Notstromversorgung ausgestattet sein, die ein duales Stromversorgungsdesign hat und nach einem Ausfall des Stromnetzes automatisch auf die Notstromversorgung umschaltet. Die Notstromversorgung kann mit einer Lithiumbatterie oder einer Nickel-Metallhydridbatterie betrieben werden, deren Lebensdauer mindestens das 1000-fache beträgt. Fünftens, Inspektions- und Wartungsspezifikationen, in denen die Artikel, Methoden und Beurteilungsstandards für die Werksinspektion, die Abnahme vor Ort und die regelmäßige Wartung des Systems vereinheitlicht werden. Der Notstarttest muss einmal im Monat, der Batterielebensdauertest einmal pro Quartal und der vollständige Leistungstest einmal im Jahr durchgeführt werden. Die Lebensdauer des Systems beträgt nicht mehr als 8 Jahre und muss bei Erreichen der Betriebsdauer zwingend ausgetauscht werden.