Neue Vorschriften zur Zertifizierung von SABS-Aufzügen in Südafrika wurden im Juli 2026 eingeführt, Energieeffizienz- und Umweltschutzanforderungen wurden vollständig aktualisiert
Kernänderungen der neuen Verordnung: Erstens, obligatorische Energieeffizienzzertifizierung, die Energieeffizienz von Aufzügen wird in die Klassen 1-5 unterteilt. Personenaufzüge und Rolltreppen, die auf den südafrikanischen Markt kommen, müssen die Energieeffizienzklasse 3 und höher erreichen, müssen Energieeffizienztests in von SABS akkreditierten Labors bestehen, die Prüfmethode entspricht der Norm SANS 1874, und die Energieeffizienzklasse muss auf dem Typenschild des Aufzugs und im Produkthandbuch vermerkt sein. Produkte, die der Norm nicht entsprechen, dürfen nicht importiert werden. Zweitens neue Umweltschutzanforderungen, die zusätzliche Umweltschutzanforderungen für Aufzugsprodukte beinhalten und den Gehalt an schädlichen Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen und polybromierten Diphenylethern begrenzen. Die in Aufzügen verwendeten Schmieröle und Kältemittel müssen den südafrikanischen Umweltstandards entsprechen, und Kältemittel, die die Ozonschicht schädigen, sind verboten; Drittens muss das elektrische System des Aufzugs der elektrischen Sicherheitsnorm SANS 60335 entsprechen, das Brandverhalten muss der Norm SANS 10177 entsprechen und die Verbrennungsleistung von Materialien im Fahrzeuginnenraum muss die Klasse B1 und höher erreichen; Viertens, angepasstes Zertifizierungsverfahren, Aufzugsprodukte müssen zuerst die SAB-Zertifizierung erhalten Typ S Zulassungsbescheinigung und muss bei der Freigabe jeder Warencharge das Produktkonformitätszertifikat (CoC) beantragen. Der ursprüngliche Chargenfreistellungsmodus wird storniert. Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig, und jedes Jahr muss ein jährliches Kontrollaudit durchgeführt werden. Fünftens, verbesserte Marktaufsicht, südafrikanische Zollbehörden führen Aufzüge als wichtige Inspektionsgüter auf. Das SABS-Zertifizierungszertifikat und das CoC-Zertifikat müssen bei der Zollabfertigung jeder Warencharge eingereicht werden. Waren ohne Zertifikat werden direkt zurückgesendet. Unternehmen, die nicht zertifizierte Produkte verkaufen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 35% des Warenwerts rechnen. Unternehmen mit schwerwiegenden Umständen werden auf die schwarze Liste gesetzt und ihnen wird innerhalb von 5 Jahren der Zutritt zum südafrikanischen Markt untersagt.