Das EU-Gesetz zur Cyberresistenz trat 2024 in Kraft und stärkt die Aufsicht über die Cybersicherheit von Aufzügen
Am 1. August 2024 trat der EU Cyber Resilience Act (Verordnung EU 2024/2847) offiziell in Kraft, mit dem das weltweit strengste Überwachungssystem für die Cybersicherheit von IoT-Geräten aufgebaut wurde. Kern der Handlung: Erstens, Anwendungsbereich, indem intelligente Aufzüge und Rolltreppen (mit IoT, Fernüberwachung, Gruppensteuerungsfunktionen) als Produkte mit hohem Risiko aufgeführt werden, die alle intelligenten Aufzugsanlagen abdecken, die auf den EU-Markt kommen; zweitens, verbindliches Sicherheitsdesign, müssen Aufzugshersteller eine integrierte Netzwerk-Firewall, Identitätsauthentifizierung und Datenverschlüsselung implementieren, um Hackerangriffe und Fernentführungen zu verhindern; Drittens, Anforderungen an das Schwachstellenmanagement, Einrichtung eines Mechanismus zur Überwachung und Offenlegung von Sicherheitslücken zu EU-Regulierungsbehörden innerhalb von 24 Stunden, Veröffentlichung von Patches innerhalb von 72 Stunden, Aufbewahrung von Aufzeichnungen über den Umgang mit Sicherheitslücken über 5 Jahre; Viertens, Datensicherheitsspezifikationen, Aufzugsbetrieb, Passagiere und Wartungsdaten müssen verschlüsselt gespeichert und übertragen werden, die DSGVO einhalten, illegale grenzüberschreitende Datenübertragung verbieten; Fünftens, Zertifizierung und Kennzeichnung, intelligente Aufzüge müssen die EU-Cybersicherheitszertifizierung bestehen, die CE-Kennzeichnung anbringen und die Cybersicherheitsstufe kennzeichnen; Sechstens, Umsetzungsplan, trat am 1. August 2024 in Kraft und gilt für KI-bezogene Klauseln ab Februar 2025, ab 2. August 2026 vollständig verpflichtend, dürfen nicht konforme Produkte nicht vermarktet werden. Mit dem Gesetz werden die EU-Regeln für den Marktzugang für intelligente Aufzüge neu gestaltet und die Verbesserung der Cybersicherheit der Aufzugsbranche weltweit gefördert. 