Die EU hat neue ERP-Energieeffizienzvorschriften für Aufzüge erlassen. Aufzugsprodukte müssen ab 2025 die Energieeffizienzstandards der Stufe 2 erfüllen
Am 15. Juli 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission im Amtsblatt die überarbeitete Verordnung über Energieeffizienzanforderungen an Aufzüge und Rolltreppen (EU) 2024/1238, mit der die ERP-Richtlinie (Energy-related Products) für Aufzugsprodukte grundlegend aktualisiert wurde. Die neue Verordnung wurde am 1. Januar 2025 offiziell umgesetzt und gilt für alle Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Rolltreppen und Fahrsteige, die in den EU-27-Markt eingeführt werden. Zu den Kerninhalten der neuen Verordnung gehören: Erstens gilt es, die Zugangsschwelle zur Energieeffizienz anzuheben und die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Aufzügen von Stufe 3 auf Stufe 2 anzuheben. Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit von ≤ 1,6 m/s müssen die Energieeffizienzstufe 2 erfüllen, und Hochgeschwindigkeitsaufzüge müssen die Energieeffizienzstufe 1 erfüllen. Produkte, die den Normen nicht entsprechen, dürfen nicht auf den EU-Markt gelangen; zweitens müssen die Prüfstandards für den Energieverbrauch verbessert, die Methoden zur Energieeffizienzprüfung von Aufzügen vereinheitlicht werden, erfordern Energieverbrauchstests unter drei Arbeitsbedingungen: Leerlauf, Halblast und Volllast, und die Testdaten müssen von einem von der EU anerkannten externen Labor verifiziert werden; Drittens, Stärkung der Verwaltung der Energieeffizienzkennzeichnung, Aufzugsprodukte müssen mit einem einheitlichen EU-Energieeffizienzlabel versehen werden, das das Energieeffizienzniveau deutlich kennzeichnet, jährlich Stromverbrauch , Energieeffizienzindex und andere Informationen, und das Etikett muss während des gesamten Produktlebenszyklus aufbewahrt werden; Viertens müssen die Anforderungen an Umweltschutzmaterialien, Kunststoff, Gummi, Metall und andere Materialien in Aufzugsprodukten den EU-RoHS- und REACH-Umweltschutzrichtlinien entsprechen, die Verwendung von schädlichen Substanzen wie Blei, Quecksilber und Cadmium einschränken, und die Materialwiederverwertungsrate nach der Verschrottung von Aufzügen muss ≥ 90% betragen; Fünftens, intelligente Energiesparanforderungen, neue Aufzüge müssen mit Energie ausgestattet sein Speicherfunktionen wie Da intelligenter Bereitschaftsmodus, Energierückkopplung und automatische Lichteinstellung und der Energieverbrauch im Standby-Modus im Vergleich zu herkömmlichen Aufzügen um ≥ 50% reduziert werden; sechstens werden die EU-Mitgliedstaaten die Marktprobenkontrollen verstärken und gegen Unternehmen, die Energieeffizienzbetrug und Verstöße gegen Energieeffizienzkennzeichnung begangen haben, Bußgelder in Höhe von 10 bis 30% des Warenwerts verhängen, und Unternehmen mit schwerwiegenden Umständen werden auf die schwarze Liste der EU aufgenommen. Nach der Umsetzung dieser neuen Verordnung wird sie die globale Aufzugsindustrie dazu ermutigen, die grüne und kohlenstoffarme Transformation zu beschleunigen und strengere Umweltschutzanforderungen für Aufzugsexportunternehmen vorzuschreiben. 