Kuwait hat neue Vorschriften zur Sicherheit und zum Wartungsmanagement von Aufzügen erlassen
Am 15. August 2024 veröffentlichte die Kuwait Standards and Metrology Authority (KOWSMD) zusammen mit dem Ministerium für kommunale Angelegenheiten von Kuwait offiziell die verbindlichen Spezifikationen für das Sicherheitsmanagement von Aufzügen und Rolltreppen, mit denen die Zertifizierung, das Wartungsmanagement, die Notfallrettung und die Betriebsüberwachung von Aufzugsprodukten auf dem kuwaitischen Markt umfassend verbessert wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Zunächst wird klargestellt, dass alle kompletten Aufzugsmaschinen und zentralen Sicherheitskomponenten, die auf den kuwaitischen Markt kommen, eine obligatorische KOWSMD-Zertifizierung erhalten müssen und dass nicht zertifizierte Produkte nicht importiert, verkauft und verwendet werden dürfen. Zweitens gilt es, die Kontrollen in den Importhäfen zu verschärfen. Der Zoll muss das KOWSMD-Zertifikat, das Ursprungszertifikat und den Typprüfbericht importierter Aufzüge zu 100% überprüfen. Produkte mit inkonsistenten Zertifikaten werden direkt zurückgesandt. Drittens müssen die Anforderungen an das Wartungsmanagement verschärft und klargestellt werden, dass Aufzugsanlagen die offizielle Qualifikationslizenz von Kuwait erhalten, alle 14 Tage routinemäßige Wartungsarbeiten durchführen und die Wartungsaufzeichnungen mindestens 5 Jahre lang aufbewahren müssen. Viertens sollten die Anforderungen an die Notfallrettung verbessert und klargestellt werden, dass der Aufzugsalarm innerhalb von 5 Minuten reagiert und innerhalb von 20 Minuten vor Ort behoben werden muss. Bei Geräten, die die Vorschriften nicht einhalten, drohen hohe Bußgelder und der Entzug der Lizenz. Fünftens: Führen Sie das jährliche Inspektionssystem für in Betrieb befindliche Aufzüge verbindlich ein. Alle in Betrieb befindlichen Aufzüge müssen einmal jährlich einer KOWSMD-Standardinspektion unterzogen werden, und Aufzüge, die die Inspektion nicht bestehen, müssen sofort zur Behebung abgeschaltet werden. Die neue Verordnung hat eine sechsmonatige Übergangsfrist und wurde am 15. Februar 2025 offiziell umgesetzt.