Wesentliche Änderungen: Erstens Legalisierung der Selbstinspektion, Benutzereinheiten als Subjekte der Selbstinspektion, ausgestattet mit zertifiziertem Personal, legen Prozesse fest; zweitens zweigleisige Inspektion, Selbstinspektion bestanden → behördliche Inspektion → Gebrauchszeichen ausstellen, alles unverzichtbar; Drittens: Inhalt der Selbstinspektion, der 8 Kategorien und 56 Punkte abdeckt, einschließlich Sicherheitseinrichtungen, Traktionssystem, Bremssystem; Viertens, Anforderungen an Aufzeichnungen, die ≥ 5 Jahre aufbewahrt werden, rückverfolgbar und rückwirkend untersuchbar; Fünftens, gesetzliche Verpflichtungen, Bußgelder von 10.000—100.000 Yuan für keine Selbstkontrolle oder falsche Selbstkontrolle, Lizenzentzug bei schwerwiegenden Fällen.