Kerninhalte: Erstens müssen der Beurteilungsumfang, der alle in Betrieb befindlichen Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Rolltreppen, Aufzüge ≥ 15 Jahre, Aufzüge mit schweren Unfällen und renovierte Aufzüge umfasst, bewertet werden; zweitens müssen die Bewertungsobjekte bewertet werden, darunter 5 Kategorien und 36 Punkte: bauliche Sicherheit, Verschleiß der Bauteile, elektrische Sicherheit, Betriebsleistung, Notfallfunktion, wobei der Schwerpunkt auf Kernkomponenten wie Türsystem, Bremse, Geschwindigkeitsbegrenzer, Federungseinrichtung liegt; drittens: Risikoklassifizierung, unterteilt in Stufe I (sicher), Stufe II (allgemeine versteckte Gefahr), Stufe III ( relativ große versteckte Gefahr), Stufe IV (große versteckte Gefahr), Stufe III muss innerhalb von 30 Tagen behoben werden, Stufe IV wird sofort eingestellt; viertens, Bewertung von Schrott, wobei 12 obligatorische Ausschusszenarien geklärt werden, z. B. schwere Schäden an der Hauptstruktur, Ausfall der Kernkomponenten, Renovierungswert unter 50%, Energieverbrauch über 100%; fünftens muss die Bewertungsstelle über eine Qualifikation zur Inspektion von Spezialgeräten verfügen, der Bewertungsbericht wird lebenslang archiviert, die Verantwortung ist rückverfolgbar. Nach der Implementierung werden landesweit 1,1 Millionen Aufzüge über einen Zeitraum von 15 Jahren in die normalisierte Bewertung einbezogen. Die Sicherheitsüberwachung wird von der „nach der Entsorgung“ zur „präventiven“ Überwachung verlagert.